thh hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. März 2022, 07:57
Wenn der Angeklagte tatsächlich ALG II bezieht, wird das auf üblicherweise 10 EUR abzusenken sein. Das geht aber auch im Beschlussweg, ohne Hauptverhandlung.
Ich habe jetzt den zuvorgelegten Einspruch gegen den Strafbefehl nachträglich eingeschränkt auf die Tagessatzhöhe, den ALG2-Bescheid angehängt, gleichzeitig Zustimmung zu einem etwaigen Beschluss erteilt und Ratenzahlung beantragt. Damit dürfte sich die Geldstrafe von 1500 Euro auf 500-750 Euro reduzieren ohen dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Insbesondere werden dadurch die weiteren 70 Euro Verfahrenskosten eingespart, was ungefähr 7 Tagessätzen entspricht. Der Angeklagte war damit einverstanden.
So richtig zufrieden damit bin ich nicht. Die Hauptverhandlung ist schon Montag, ich habe erst vorgestern Akteneinsicht nehmen können. Dabei wollte der Richter mir erst die Einsicht in das Sonderheft mit den Bildaufnahmen verwehren, verwies dann auch auf den Opferschutz. Fand das merkwürdig, und fragte nach, ob es an der Laienverteidigung läge, was er verneinte und auf den Opferschutz verwies.
Jedenfalls hätte ich ne Einlassung des Angeklagten machen sollen, die sich nicht direkt auf die Strafbarkeit jedoch auf den Strafrahmen hätte auswirken können. Das hätte die einseitige Darstellung in den Akten etwas entkräftigt. Anschließend Antrag auf § 152a StPO stellen sollen. Dann bei Ablehnung rechtzeitig den Einspruch auf Tagessatzhöhe beschränken. Dafür hatte ich aber nicht genug Zeit und der Angeklagte wird in den Akten übelst zerrissen, die StA hat sogar das besondere öffentliche Interesse der Verfolgung in dem einen Fall bejaht, obwohl der Strafantrag verfristet war.
Was das Straflbefehlverfahren angeht, kann ich nur strafbefehl-info empfehlen. Es handelt sich um ein 7 Euro teures Ebook zum Strafbefehlsverfahren. In den meisten Fällen lohnt sich ein Anwalt wohl nicht, einfach weil die Geldstrafe zu hoch ist. Das Ebook vermittelt quasi einen "do-it-yourself"-Ansatz, wie man Kosten spart.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten. Ich habe jetzt schon ordentlich dazugelernt. Die Praxis ist keine völlig andere Materie, sie wird nur durch eine völlig andere Brille betrachtet.