Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Wisst ihr, ob es nach der Zeit als Proberichter in NRW möglich ist, eine Planstelle in einem anderen OLG-Bezirk innerhalb NRWs zu bekommen? Oder ist das, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen möglich? Unter welchen Voraussetzungen?
Habt vielen Dank für eure Antworten!
OLG-Wechsel in NRW vor Ernennung auf Lebenszeit
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Re: OLG-Wechsel in NRW vor Ernennung auf Lebenszeit
Grundsätzlich kannst du dich auf jede in Nordrhein-Westfalen ausgeschriebene Planstelle bewerben. Gelegentlich sind Ausschreibungen aber von vornherein beschränkt auf Bewerber aus einem bestimmten OLG-Bezirk oder auf Versetzungsbewerber. Siehe z. B. hier für die Stellen als Richter am AG Kamen bzw. als Vorsitzender Richter am LG Düsseldorf:
https://www.justiz.nrw.de/JM/jmbl/20220401.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Sinnvoll ist es natürlich unabhängig davon, vorab mit den Personalverantwortlichen Kontakt aufzunehmen.
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Re: OLG-Wechsel in NRW vor Ernennung auf Lebenszeit
Vielen Dank für die Antwort, die hilft mir. Woher weiß man eigentlich, für welches genaue Rechtsgebiet die Stellen ausgeschrieben sind? Oder ist es so, dass immer nur eine Stelle etwa als Richter am AG ausgeschrieben ist mit der Aussicht, dass diese im Rahmen des Geschäftsverteilungsplans voraussichtlich immer zB Strafrecht zugewiesen bekommt?
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Re: OLG-Wechsel in NRW vor Ernennung auf Lebenszeit
Ausgeschrieben wird nicht für ein bestimmtes Rechtsgebiet und auch sichere Aussichten, in einem bestimmten Rechtsgebiet eingesetzt zu werden, gibt es in aller Regel nicht, jedenfalls nicht in Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich ist in NRW zu beachten, dass etwa das Beförderungsamt des VRLG voraussetzt, jeweils mindestens ein Jahr Zivil- und Strafsachen bearbeitet zu haben, so dass ein Wechsel ohnehin unvermeidlich ist, will man nicht ewig R1 bleiben. Dies ergibt sich aus den so genannten Anforderungsprofilen für Richter (leicht mit Google zu finden).
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Re: OLG-Wechsel in NRW vor Ernennung auf Lebenszeit
Okay, das war mir nicht bewusst. Ich bin davon ausgegangen, dass man als Richter auf Lebenszeit relativ sicher davon ausgehen kann, "sein" Rechtsgebiet zu behalten, sofern man es nicht anders möchte.