Das war offensichtlich ein Beispiel, in welchem ich den Fall nicht ins kleinste Detail beschrieben habe. Natürlich wären noch vielfache andere Aspekte heranzuziehen. Je mehr Kriterien übereinstimmen desto näher müssten die Strafen sich annähern: Es dürfte dabei einige Standardfälle geben, die sich so sehr ähneln, dass die Strafunterschiede hypothetisch gegen Null gehen müssten, z.B. bei klassischer Diebstahl-Beschaffungskriminalität, die es wohl bundesweit in jeder größeren Stadt geben wird.Strich hat geschrieben: ↑Dienstag 10. Januar 2023, 15:11 Warum ist das relevant? Was soll das zeigen? Wieso sind hier als relevante Kriterien nur genannt: Ladendiebstahl/50 €/drei einschlägige Vorstrafen
Warum ist da nicht genannt: kein BtM Bezug(das schreibt das Gesetz jedenfalls als "relevantes" Kriterium vor: § 17 Abs. 2 BZRG), keine Familie, keine Kinder, keine Arbeit, keine Schulden, keine Lebensmittel, kein Parfüm etc etc.
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Das Problem ist aber, dass 1. unklar ist, wann Fälle vergleichbar, geschweige denn "derselbe Sachverhalt" sind, 2. was objektive Sachgründe sind, 3. wann wird "prinzipiell" anders bestraft.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass sich die "Tarife" nur daraus ergeben, dass man im Bundesland X eben mehr arme gescheiterte Existenzen und im Bundesland Y mehr "Maltes" hat. Falls das so wäre, gäbe es ja zweifellos ermittelbare Sachgründe, wobei eine bereits betonte Schwäche des Systems darin läge, diese nur bei Verschriftlichung ermitteln zu können. Die Anzahl der Urteile mit ausformulierten Gründen dürfte ja regionsübergreifend relativ vergleichbar sein.Strich hat geschrieben: ↑Dienstag 10. Januar 2023, 15:11 Die Vergleichbarkeit hört halt auf Ebene der konkreten Schuld auf und daraus folgen auch die allermeisten Unterschiede in der Strafhöhe und deswegen bilden sich möglicherweise Lokaltarife heraus (wie ich das zuvor schon beschrieben habe).
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Würde man das anders sehen (würde man also Lokaltarife für rechtfertigungsbedürftig halten und unterstellt, meine These, woher diese kommen, trifft zu) müsste man doch Folgendes erklären: Warum ist der Umstand irrelevant, das Malte-Konstantin aus purer Mir-Egal-Papa-ist-Anwalt-Stimmung Koks vertickt während das vom Leben eher weniger verwöhnte Berliner Straßenmädel aus Suchtdruck Drogen vertickt. Die Definition der "objektiven" Parameter entscheided doch in dem KI-Modell alles!
Die aktuell zu findenden - zugegeben sicher auch nur sehr groben Annäherungen (vgl.https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 30399.html mit Verweis auf eine MPI-Studie) - sprechen mE aber dagegen, da diese keine Häufung harter Strafen nur in von Wohlstand verwöhnten Gegenden bzw. keine besonders milden Strafen nur in den ärmsten Gegenden aufzeigen. Im Gegenteil scheint es sogar ausnehmend reiche Gegenden zu geben, in welchen im Verhältnis sehr milde gestraft wird.
Im verlinkten Bericht sieht man z.B., dass der Bezirk Hof zu den "harten Hunden" zu gehören scheint, obwohl das sicher keine wohlhabende Region ist, während Freiburg im Breisgau ausgesprochen milde zu sein scheint, obwohl die Region wohl nicht so wirklich als Ghetto durchgehen sollte.
Es spricht sehr viel dafür, dass die "Tarife" zu großen Teilen auf "das haben wir schon immer so gemacht..." beruhen, womit jedenfalls in Teilen keine greifbaren und im Rahmen der Schuldzumessung damit zweifellos relevanten Unterschiede, sondern eher historisch gewachsene und sicher auch politisch geprägte regionale Tendenzen berücksichtigt werden.