Hallo an alle,
meine Frage ist, ob 0 Punkte im ersten Versuch des ersten Examens wegen (zwar beim JPA angekündigtem, aber) unentschuldigtem Fehlen Einfluss auf die Zulassung zum zweiten Versuch haben (können)? Sprich, ist es für die Zulassung zum zweiten Versuch von Belang, wie der erste Versuch im Detail gelaufen ist? Schließlich muss man bei der Anmeldung zum Wiederholungsversuch das Aktenzeichen des ersten Versuchs angeben.
Kann gut verstehen, wenn mir hier niemand die Frage konkret beantworten kann, aber vielleicht kennt ja jemand einen so oder so ähnlich gelagerten Fall.
Danke im Voraus für jedwede Hilfe!
2. Versuch im ersten Examen
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Re: 2. Versuch im ersten Examen
Das Fehlen bei Teilleistungen des ersten Versuchs sollte keinen Einfluss auf die Zulassung zum bzw. Bepunktung des zweiten Versuchs haben. Falls arglistige Täuschung im ersten Versuch eine Rolle gespielt haben sollte, könnte das Auswirkungen auf die Sanktionen bei Täuschungsversuchen im zweiten Versuch haben.Marker hat geschrieben: ↑Samstag 21. Januar 2023, 06:57 Hallo an alle,
meine Frage ist, ob 0 Punkte im ersten Versuch des ersten Examens wegen (zwar beim JPA angekündigtem, aber) unentschuldigtem Fehlen Einfluss auf die Zulassung zum zweiten Versuch haben (können)? Sprich, ist es für die Zulassung zum zweiten Versuch von Belang, wie der erste Versuch im Detail gelaufen ist? Schließlich muss man bei der Anmeldung zum Wiederholungsversuch das Aktenzeichen des ersten Versuchs angeben.
Kann gut verstehen, wenn mir hier niemand die Frage konkret beantworten kann, aber vielleicht kennt ja jemand einen so oder so ähnlich gelagerten Fall.
Danke im Voraus für jedwede Hilfe!
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Re: 2. Versuch im ersten Examen
Danke schon mal für die Antwort!
Wahrscheinlich habe ich das heute Morgen missverständlich formuliert, aber meine Frage bezog sich eher darauf, ob ein komplettes (angekündigtes) Nichterscheinen zu den Klausurterminen (und damit eine Bewertung von 0 Punkten in allen Teilleistungen) einen Einfluss auf die Zulassung zum Wiederholungsversuch hat?
Wahrscheinlich habe ich das heute Morgen missverständlich formuliert, aber meine Frage bezog sich eher darauf, ob ein komplettes (angekündigtes) Nichterscheinen zu den Klausurterminen (und damit eine Bewertung von 0 Punkten in allen Teilleistungen) einen Einfluss auf die Zulassung zum Wiederholungsversuch hat?
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Re: 2. Versuch im ersten Examen
Warum sollte das der Fall sein?
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