Nach § 56 BGB soll eine Eintragung ins VR nur erfolgen, wenn ein Verein mindestens 7 Mitglieder hat.
Ferner ist gem. § 59 III BGB die (Gründungs)Satzung von mindestens 7 Mitgliedern zu unterzeichnen.
Da jedoch lediglich der Vorstand die Eintragung veranlasst, stellt sich folgende Frage:
Wird überprüft, ob diese 7 Menschen tatsächlich existieren und wenn ja, wie?
Vereinsgründung Mitgliederzahl
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 4
- Registriert: Donnerstag 2. Februar 2023, 19:07
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
-
- Moderatorin
- Beiträge: 2392
- Registriert: Freitag 8. März 2019, 08:29
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Vereinsgründung Mitgliederzahl
Geschlossen, Doppelpost.