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Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Sonntag 5. Februar 2023, 11:27
von ChrisKieh
Hallo Zusammen,

ich hab da ein Problem, weswegen ich aktuell etwas geknickt bin.
Ich hab eigentlich immer das Gefühl, als würde ich den Stoff gut beherrschen, aber ich krieg es nicht aufs Papier, weil mir die Zeit nicht reicht und werde so nicht fertig.
Ich hab das Gefühl, als würde ich entweder zu langsam schreiben oder aber den Schwerpunkt falsch setzen und so, dass was unproblematisch ist zu breit ausbreiten.

Wie kann ich das ändern ?

PS: Ich lerne und schreibe auch zu Vorbereitung Fälle.

Re: Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Sonntag 5. Februar 2023, 12:05
von Brainiac
Da hilft mE nur Klausurenschreiben. Schreibgeschwindigkeit und Zeitmanagement lassen sich fast nicht anders sinnvoll üben.

Re: Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Montag 6. Februar 2023, 15:11
von Strich
Das was der fehlt sind Formulierungsroutinen. Du musst "einfach" lernen bestimmte Wendungen udn Formulierungen zu benutzen.

Re: Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2023, 09:41
von ChrisKieh
Brainiac hat geschrieben: Sonntag 5. Februar 2023, 12:05 Da hilft mE nur Klausurenschreiben. Schreibgeschwindigkeit und Zeitmanagement lassen sich fast nicht anders sinnvoll üben.
Danke für die Rückmeldung erstmal.
Also mit Fällen lerne und übe ich auch, aber vielleicht sollte ich wirklich mal mit alten Klausuren üben.

Meinst das wäre besser ?

Re: Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2023, 09:42
von ChrisKieh
Strich hat geschrieben: Montag 6. Februar 2023, 15:11 Das was der fehlt sind Formulierungsroutinen. Du musst "einfach" lernen bestimmte Wendungen udn Formulierungen zu benutzen.
Danke für deine Rückmeldung.

Wie meinst du das ?


LG

Re: Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2023, 12:01
von Strich
Schreib mal jetzt hier ad hoc ohne im Kommentar oder einem Urteil nachzuschauen ein Gutachten zu § 24a StVG. Den Fall dazu kannst du dir selbst ausdenken und in das Gutachten einbauen.

Re: Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2023, 17:48
von jona7317
Ich habe auf meine Karteikarten zur Vorbereitung für die Klausur immer dann, wenn ich Schemata abfragen wollte, "formuliere klausurmäßig aus" als Aufgabenstellung geschrieben. War natürlich vor allem im ÖffRecht, ansonsten braucht man eigentlich keine Schemata lernen.

Auf der Antwortseite hatte ich dann die knappestmögliche prägnante Formulierung gehabt. Insbesondere die unproblematischen Punkte der Zulässigkeitsprüfung im Öff-Recht waren bei mir über alle Übungsklausuren dadurch immer exakt wortgleich identisch - Und im Eiltempo runtergeschrieben. Das selbe kannst du im Zivilrecht mit den ganz ganz üblichen Prüfungen machen. Wenn du mit zügigem Formulieren vom Unproblematischem Probleme hast lohnt sich das.
z.B. die gesamte Prüfung der Stellvertretung (ausser natürlich der Subsumtion) war bei mir auch immer 100% identisch:
"Eine eigene Willenserklärung hat X nicht abgegeben. Es könnte aber eine Willenserklärung des Y gem. § 164 I 1 BGB Wirkung für und gegen X entfalten. Dafür müsste ...." Mit zunehmender Klausurübung sollten die üblichen Verdächtigen von ganz alleine immer gleich werden, aber wenn einem das Schwierigkeiten bereitet ist das vielleicht eine gute Idee. Ich hätts im ÖffRecht nicht ohne geschafft.
Könntest ja beispielsweise eine Karteikarte machen, die etwa "Formuliere die unproblematische Anfechtung eines Kaufvertrages durch X klausurmäßig aus." lautet. Das habe ich im ÖRecht zu allen Verfahrensarten gemacht. Hat mir sehr geholfen.

Was außerdem eine Menge Zeit spart: Mach keine Überschriften im Gutachten!
Es genügt völlig wenn du zwischen den einzelnen Prüfungspunkte eine Zeile freilässt, und an den Beginn der ersten Zeile des neuen Absatzes deine Gliederungszeichen (A, I, 1, was auch immer) hinschreibst und dann sofort mit dem Fließtext beginnst. In deiner Lösungsskizze hast du schon Überschriften und wenn deine Klausurlösung halbwegs brauchbar ist weiss auch der Korrektor eigentlich immer was du gerade prüfst.

Ich habe im Zivilrecht nur die einzelnen Ansprüche mit einer eigenen Überschrift versehen, im Strafrecht nur die einzelnen Strafnormen die ich prüfe.
Im Öff-Recht gabs bei mir meist nur A. Zulässigkeit, B. Begründetheit, C. Ergebnis, alles darunter hatte zwar Ziffern aber keine Überschrift. Nur bei extrem verschachtelten Klausuren habe ich im Ö-Recht auch Unterüberschriften genutzt.
Wenn es in die Gliederungsebene aaa. geht und immer noch keine Überschriften gibt verliert so mancher Korrektor dann doch den Überblick und die Geduld.
Damit bin ich durch Übungs- und Examensklausuren gut durchgekommen, das wurde nicht bemängelt.

Re: Wie kann ich das ändern ?

Verfasst: Freitag 10. Februar 2023, 18:50
von Brainiac
+1 zum Überschriftenweglassen. Hab ich nie gemacht. Egal, auf welcher Ebene.