Folgendes Szenario:
Person A nötigt Person B im Straßenverkehr mittels Lichthupe.
B hat nun ausschließlich das Kennzeichen und eine Beschreibung des Fahrers. Kann A den Privatklageweg gehen?
Privatklage wegen Nötigung möglich?
Moderator: Verwaltung
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Privatklage wegen Nötigung möglich?
Zuletzt geändert von Peterunlustig am Dienstag 21. Februar 2023, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ermittlung von Name und Anschrift über Kennzeichen
Dann soll Person B halt Anzeige gegen Unbekannt unter Angabe des Kennzeichens erstatten. Wozu braucht B denn Name und Anschrift der Person? Hausbesuch, damit B das nie wieder macht?
- Urs Blank
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Re: Ermittlung von Name und Anschrift über Kennzeichen
Auskunft über die Daten eines Fahrzeughalters können unter bestimmten Voraussetzungen auch Private erhalten. Alles Nähere steht in § 39 StVG. Die beabsichtigte Erhebung einer Privatklage wegen Nötigung (vgl. § 374 Abs. 1 Nr. 5 StPO) wäre wohl ein triftiger Grund.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
- Urs Blank
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Re: Privatklage wegen Nötigung möglich?
Etwas merkwürdig, im Nachhinein die Frage zu ändern...
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- batman
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Re: Privatklage wegen Nötigung möglich?
Unlustig, genauer gesagt.
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- Moderatorin
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Re: Privatklage wegen Nötigung möglich?
Auch so unauffällig.