Zweckmitgliedschaft statt Verkauf

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Jurek
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Zweckmitgliedschaft statt Verkauf

Beitrag von Jurek »

Guten Tag,

Wenn ein Verein eine Feier oder ähnliches veranstaltet, dann treten bei Eintrittsgeldern oft höhere Mieten und GEMA-Gebühren auf.
Ist es möglich, dass ein Verein zeitbegrenzte Mitgliedschaften anbietet, die dann beispielsweise für eine Woche gelten und eine Aufnahmegebühr enthalten. Dann könnten eben nur alle Mitglieder mit dieser bestimmten Mitgliedschaftsart auf die Veranstaltung und der Verein würde für ein Vereinsfest oder ähnliches laden. Die Veranstaltung wäre dann geladen, es würde kein Eintritt erhoben und die GEMA-Gebühren wären damit geringer. Außerdem könnte auch die Miete (bspw. bei Kommunen) sinken.
Und durch die Mitgliedschaft ergeben sich ja andere Rechte, das heißt es ist kein direkter Verkauf des Zutrittsrechts, oder?

Also die Idee ist, dass Zweckmitgliedschaften gegen Aufnahmegebühr ausgestellt werden und dann nur diese Zweckmitglieder auf die Veranstaltung geladen werden. Wo ist da die Abgrenzung zum Verkauf?
Julia
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Re: Zweckmitgliedschaft statt Verkauf

Beitrag von Julia »

Keine Rechtsberatung.
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