„Unbeschadet“
Verfasst: Sonntag 2. Juli 2023, 09:00
Ich weiß, das Thema wurde schonmal aufgegriffen. Jedoch wurde es mir nicht ganz klar, was unbeschadet bedeutet.
Ich habe einen konkreten Fall: Rom I-VO Art.4 (Anzuwendendes Recht) (1) - (…) bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende recht unbeschadet Artikel 5-8 (…).
Art. 6 würde auch Anwendung finden. Nach art.4 wird das Recht aus dem Land des Verkäufers angewendet, laut Art.6 die des Käufers.
Welches Recht ist anzuwenden? Bedeutet unbeschadet, dass ungeachtet Art.5-8 Art.4 Anwendung findet? Oder, dass Art.4 nur Anwendung findet; wenn Art.5-8 nicht zutreffen?
Danke für eure Hilfe
Ich habe einen konkreten Fall: Rom I-VO Art.4 (Anzuwendendes Recht) (1) - (…) bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende recht unbeschadet Artikel 5-8 (…).
Art. 6 würde auch Anwendung finden. Nach art.4 wird das Recht aus dem Land des Verkäufers angewendet, laut Art.6 die des Käufers.
Welches Recht ist anzuwenden? Bedeutet unbeschadet, dass ungeachtet Art.5-8 Art.4 Anwendung findet? Oder, dass Art.4 nur Anwendung findet; wenn Art.5-8 nicht zutreffen?
Danke für eure Hilfe