Hallo,
mir ist bei §70 StPO etwas aufgefallen, wo ich doch vom Glauben abgefallen bin: wenn das Zeugnis oder die Eidesleistung verweigert wird, werden gemäß Absatz 1 erst mal die verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Nach Absatz 2 kann zur Erzwingung des Zeugnisses auch Haft angeordnet werden.
Heißt das jetzt in der Praxis, dass eine Eidesverweigerung ohne gesetzlichen Grund eine - ggf. auch deftige - Kostenrechnung zur Folge hat und gut ist? Das würde ja einem gesetzlichen Freikaufen gleich kommen....
Eidesverweigerung
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Re: Eidesverweigerung
Sorry, hat sich geklärt - Meyer Goßner sei dank...