Hallo,
ich würde gerne wissen ob man als Staatsanwalt unmittelbaren Zwang ausüben darf. Der StA ist ja Herr des Ermittlungsverfahren und darf Ermittlungen ja auch völlig alleine führen. Ist er dazu auch zur Ausübung des unmittelbaren Zwangs berechtigt?
Darf zbs. ein Staatsanwalt ein Haftbefehl selbst vollstrecken?
unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?
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Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?
Aus dem Bauch heraus: ja.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?
UZwG Bund bzw des Landes? Dort gibt es idR enumerative Auflistung.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang
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Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?
Das kommt darauf an, wo man die Rechtsgrundlage zur Ausübung unmittelbaren Zwangs bei strafprozessualen Maßnahmen herleitet. Eine (Minder-)Meinung geht davon aus, dass die zwangsweise Durchsetzung strafprozessualer Maßnahmen quasi eine Annexkompetenz darstellt, also die Rechtsgrundlage für den unmittelbaren Zwang die jeweilige Befugnisnorm ist. Dann käme diese Befugnis auch dem Staatsanwalt zu. Die - soweit ich sehe - herrschende Meinung rekurriert hingegen auf die Regelungen zur Ausübung unmittelbaren Zwangs im (Polizei-)Recht des Bundes und der Länder. Das wird die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Staatsanwälte regelmäßig ausschließen.
Davon abgesehen ist auch dort, wo der Staatsanwalt die Ermittlungen selbst führt, die zwangsweise Durchsetzung regelmäßig untunlich. Für diese Zwecke (und für das Asservieren und Erfassen von Beweismitteln, die Anfertigung von Lichtbildern, die Aufnahme der Personalien usw. bspw. bei Durchsuchungen) nimmt man sich sinnvollerweise Polizeibeamte mit. Dafür sind sie ja da.
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Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?
Ist etwas OT, aber erinnert mich an den Fall hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ustaendig/
Siehe auch: https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 15312.html
Siehe auch: https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 15312.html
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Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?
Okay, also NRW als Beispiel.
Wenn man annimmt, dass sich der UZ nicht aus der StPO ableitet dann gilt in NRW doch:
§ 68 VwVG
13.
die mit Vollzugs-, Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen beauftragten Personen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, jedoch nicht die Gerichtsvollzieher und die Vollziehungsbeamten der Justiz,
14.
die Personen, die der Dienstgewalt von Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstiger der Aufsicht des Landes unterliegender Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts unterstehen, soweit sie kraft Gesetzes Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind oder soweit sie nach den §§ 1 und 2 der Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vom 30. April 1996 (GV. NRW. S. 180) in der jeweils geltenden Fassung zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt sind und als solche handeln
Lustig, weil hier zwar nirgendwo Staatsanwalt selbst steht, aber Hilfsbeamter, laut Verordnung über Hilfsbeamten in NRW kann ein Staatsanwalt nicht Hilfsbeamter sein (ist da zumindest nicht gelistet)
Wenn man annimmt, dass sich der UZ nicht aus der StPO ableitet dann gilt in NRW doch:
§ 68 VwVG
13.
die mit Vollzugs-, Vollstreckungs- und Sicherungsmaßnahmen beauftragten Personen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, jedoch nicht die Gerichtsvollzieher und die Vollziehungsbeamten der Justiz,
14.
die Personen, die der Dienstgewalt von Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstiger der Aufsicht des Landes unterliegender Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts unterstehen, soweit sie kraft Gesetzes Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind oder soweit sie nach den §§ 1 und 2 der Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vom 30. April 1996 (GV. NRW. S. 180) in der jeweils geltenden Fassung zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt sind und als solche handeln
Lustig, weil hier zwar nirgendwo Staatsanwalt selbst steht, aber Hilfsbeamter, laut Verordnung über Hilfsbeamten in NRW kann ein Staatsanwalt nicht Hilfsbeamter sein (ist da zumindest nicht gelistet)
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Re: unmittelbarer Zwang als Staatsanwalt?
Und wenn man jetzt als Staatsanwalt einen Haftbefehl genehmigt bekommt und dann einfach selbst zum Beschuldigten fährt und den fesselt, ist das okay, aber unmittelbarer Zwang geht nur durch Dritte?
sehr dämlich
sehr dämlich