Parkrecht als Anwohner verloren wegen §9 Abs1 BGB

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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brandenburg3
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Parkrecht als Anwohner verloren wegen §9 Abs1 BGB

Beitrag von brandenburg3 »

Ich befinde mich in einer Situation die mich an "realer Irrsinn" auf extra 3 erinnert.

Sachverhalt:
Ich bin wohnhaft in Mannheim seit 2007, seit 2011 in meiner jetzigen Wohnung zur Miete, 38qm.
Seit 2014 bin ich wiedereingestellt bei der Bundeswehr und seit dem auch selten zuhause. (Wochenende, Urlaub, Stundenabbau)
Meine Hauptdienststelle befindet sich seit 2016 in Lebach.
Seit dem pendel ich regelmässig zwischen Mannheim und Lebach oder der Dienstelle, zu der ich gerade kommandiert bin (bundesweit/weltweit),
aktuell in Bayern bis Ende Januar 2024.
Meine Meldeadresse ist meine Hauptdienststelle nach §9 Abs1 BGB in Lebach seit 2016, dies ist außerdem notwendig, weil ich nur dort regelmässigen Postempfang sicherstellen kann.

Meine Wohnung in Mannheim befindet sich am Stadtrand und das Parken war hier bisher grundsätzlich uneingeschränkt gestattet, wenn auch schwierig wegen mangelhafter Infrastruktur.
Seit kurzem hat man nun eine Parkverbotzone für das gesamte Wohngebiet eingerichtet, außer für Anwohner mit kostenpflichtigem Anwohnerparkschein. Zum Teil kann ich die Maßnahme nachvollziehen und es könnte dazu führen, dass es mehr Parkplätze für die Anwohner dadurch gibt.

Nun dachte ich mir, ärgerlich, nun muss ich solch ein Parkausweis auch beantragen für die wenigen Tage die ich dann Mal zuhause bin, aber besser als nichts. Ich kann mein Auto nicht mit in die Wohnung nehmen und Ausweichparkplätze gibt es in der nähe auch nicht (5-10 Minuten Fußweg war vorher schon normal ab der Abendstunde).

https://www.mannheim.de/de/buerger-sein/bewohnerparken

Auf dieser Seite wollte ich dann einen Anwohnerparkausweis beantragen und musste feststellen, dass die Stadt Mannheim mir mein Recht entzieht im Umfeld meiner Wohnung zu parken.

Also Angestellte der Stadt, Richter, Polizeiangehörige usw. die genau so wie ihren Lebensunterhalt durch Steuergelder bestreiten wie ich, können vermutlich täglich in ihrem eigenen Bett schlafen und auch in Mannheim bei ihrer Wohnung parken, mir hat man dieses Recht nun entzogen weil ich für ein Bundesministerium arbeite und durch die halbe Welt reisen darf.

Ich sehe mich rechtlich deutlich benachteiligt.

Ich gehe davon aus, dass ich ein Recht habe ein Dach über dem Kopf zu haben (welches seit 2011 in Mannheim besteht) und kein Recht mehr zu haben hier zu parken, das macht mich sprachlos.

Ich würde mich freuen wenn Jemand ein Tipp für mich hat. Rechtschutzversichert bin ich nicht mehr, da ich in der Vergangenheit sehr viel Geld für einschlägig schlechte Erfahrungen bezahlt habe.


Ergänzung:
Verbindung zur Stadt habe ich schon aufgenommen. Die hauptverantwortliche Person für den Fachbereich hat mir nur den die Bestimmungen zitiert, wie sie auf der Internetseite stehen. In einem persönlichen Gespräch in einem Bürgerbüro sagte man, dass es Ausnahmen gibt, aber die einzige Ausnahme die sie kennen und dafür ein Ausweis austellen können, wenn eine Person ein Ehepartner in Mannheim hat und dort parken möchte.
Julia
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Re: Parkrecht als Anwohner verloren wegen §9 Abs1 BGB

Beitrag von Julia »

Keine Rechtsberatung, dafür gibt's Anwälte. Auch Mannheim hat welche.
Geschlossen.
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