Wirksamkeit Klausel Indexmiete

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Sara_Cynthia
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Wirksamkeit Klausel Indexmiete

Beitrag von Sara_Cynthia »

Guten Tag,

ich beschäftige mich gerade mit der Wirksamkeit der folgenden Klausel zur Indexmiete:

"Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden oder einer nachfolgenden Behörde festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem letzten Monat vor dem Mietbeginn bzw. seit der letzten Mietänderung, so ändert sich die vereinbarte Miete entsprechend der eingetretenen Veränderung."

Bezüglich dieses Teils wurde argumentiert die Klausel sei zu unbestimmt, da hier der Eindruck erweckt werde, die Miete könne nur erhöht werden (nachteilig für den Mieter). Ich bin aber der Meinung, aus dem Wert "ändert" geht auch für den Laien klar hervor, dass die Miete sich sowohl erhöhen als auch ermäßigen kann. Wie seht ihr das?

"Sonstige Erhöhungen der Miete oder der Betriebskosten richten sich nach en Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (557 b BGB)."

Laut dem Gesetz sind weitere Mieterhöhungen ausgeschlossen. Da das aber so nicht in der Klausel steht sei auch dieser Teil für den Mieter nachteilig aufgrund fehlender Transparenz. Hier bin ich mir nicht sicher, ob man die gesetzliche Regelung ausdrücklich in den Mietvertrag aufnehmen müsste zur Wirksamkeit der Klausel?

Ich danke euch und wünsche euch einen schönen Sonntag.
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