Darf sich der Innenminister Kinderpornographie ansehen?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gast078
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Darf sich der Innenminister Kinderpornographie ansehen?

Beitrag von Gast078 »

Ausweislich diverser Presseberichte ist folgendes vorgefallen:

"Im Vorfeld eines Besuchs im Landeskriminalamt zu Beginn seiner Amtszeit sei er (Anmerkung: hier Herbert Reul Innenminister NRW) aufgefordert worden, sich die Bilder selbst einmal anzusehen.

"Das hat mich umgehauen", bekannte der Innenminister. "Klar, ich habe gewusst, so etwas gibt es, aber es ist was Anderes, wenn sie es sehen und vor allem, wenn sie es hören.""

Nun meine Frage, ist das überhaupt durch die Ausnahmen des 184b StGB gedeckt? Spricht ist es durch die rechtmäßige Erfüllung beruflicher Pflichten gedeckt, dem Innenminister solche Abbildungen zugänglich zumachen?

Ich gehe mal davon aus, dass der Polizist als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft agierte.
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Strich
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Re: Darf sich der Innenminister Kinderpornographie ansehen?

Beitrag von Strich »

Er ist halt oberster Polizist. Es wäre umgekehrt ein wenig merkwürdig, wenn er sich dienstlich kein Bild von der Lage machen können soll.
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