Auslandspraktikum Botschaft, EU, VN

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Jaasq
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Auslandspraktikum Botschaft, EU, VN

Beitrag von Jaasq »

Hallo,
ich würde gerne einen Teil meines Pflichtpraktikums im Ausland absolvieren. Am liebsten bei der EU, den Vereinten Nationen oder auch über das auswärtige Amt in einer Botschaft. Ich beginne nun mit dem 3. Semester und habe vor kurzem ein Auslandspraktikum in einer Anwaltskanzlei absolviert.
Gibt es hier jemanden, der Erfahrung mit den oben genannten Praktikumsstationen gemacht hat? Wie hochkarätig und schwer zu bekommen ist denn ein Praktikum bei der EU oder den VN? Nehmen die nur die besten der besten? Ist sowas nach dem 3./4. Semester überhaupt sinnvoll oder sollte ich warten bis ich in höheren Semestern angekommen bin?

Würde mich sehr freuen wenn hier jemand zu den oben genannten Institutionen als Praktikumsgeber etwas sagen kann und vielleicht eigene Erfahrung schildert. Aber auch Vorschläge und Überlegungen von Leuten die dort nicht waren, sind natürlich willkommen. Grüße
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Schnitte
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Re: Auslandspraktikum Botschaft, EU, VN

Beitrag von Schnitte »

Falls nach fast einem halben Jahr noch Interesse an einer Antwort besteht:

Ich arbeite selbst bei der EU und habe im Studium mal ein Praktikum bei einer deutschen Botschaft absolviert; zu den UN kann ich nichts sagen.

Für die Botschafts-/Konsulatspraktika hängt vieles vom konkreten Ort ab, an dem man sich bewirbt. Für die beliebten Standorte (New York, Paris etc) ist die Konkurrenz groß, bei weniger überlaufenen Orten (in meinem Fall ein tropisches Drittweltland) ist man oft der einzige Bewerber und hat demzufolge bessere Chancen.

Die EU-Behörden haben idR strukturierte Praktikumsprogramme mit zentralem Auswahlverfahren, so z.B. das Blue Book Traineeship der Kommission. Da kommt man nur über dieses Verfahren rein. Daneben kann man auch Glück damit haben, sich dezentral und initiativ beim jeweiligen Fachbereich zu bewerben; das hängt dann aber von den dortigen Bedürfnissen ab. Kann funktionieren, muss man aber meist ad hoc selber planen, und Geld bekommt man dann wahrscheinlich nicht.

3./4. Semester halte ich für ein wenig früh; die jeweiligen Arbeitgeber haben gerne Praktikanten, die schon weiter sind im Studium (und die sie dann als billige Ersatzarbeitkräfte einsetzen können - klingt zynisch, ist aber so).
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Jaasq
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Re: Auslandspraktikum Botschaft, EU, VN

Beitrag von Jaasq »

Danke dir für deinen Input und deine Erfahrung. Werde mal schauen wie ich weiter vorgehe.
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