Wenn man von einem Unternehmen eine unberechtigte Mahnung erhält, sollte man ihr widersprechen, um die Forderung (nachweislich) zu bestreiten. Wenn das Unternehmen trotz Widerspruch weitere Mahnungen schickte, sollte man dann auch der 2. und 3. Mahnung widersprechen oder kann man nach erfolgten Widerspruch weitere Mahnungen ohne Nachteil ignorieren?
(Es geht um Mahnungen direkt durch das Unternehmen selbst, nicht um gerichtliche Mahnbescheide.)
Muss man auch der 2. und 3. Mahnung widersprechen?
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Re: Muss man auch der 2. und 3. Mahnung widersprechen?
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.