1. Sozialgericht kommt beim Überprüfen der Prozessvoraussetzungen zum Entschluss, dass deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuständig ist.
--> Gerichtsbescheid
2. Eine Woche später kommt Beschluss: Streitwert auf 5.000 festgesetzt. Grund: Sozialgericht hat die Streitsache geändert und statt der eigentlichen Streitsache wurde die Bestimmung der deutschen Gerichtsbarkeit als Streit angesetzt.
3. Ein paar Monate später kommt die Rechnung über 438 EUR. Man hat angeblich über die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit gestritten und Ergebnis gekriegt
1. Jetzt frage ich mich: wie können die Gerichtskosten überhaupt entstanden sein, falls die Prozessvoraussetzungen nicht vorliegen?
2. Kann man so einfach Prozessvoraussetzung in einen Streitgegenstand umzuwandeln, um abzukassieren?
Kann jemand Literatur dazu empfehlen?
Vielen Dank
Sozialgericht. Prozessvoraussetzung als Zahlungsgrund
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