Hallo alle,
ich bin auf der verzweifelten Suche nach einer Antwort auf die Frage, wann man denn bei einem Anspruch aus § 280 BGB - insbesondere wenn nur Abs. 1 einschlägig ist - die haftungsbegründende Kausalität prüft.
Im Forum habe ich einen älteren Beitrag dazu gefunden (Haftungsbegründend und haftungsaufüllend bei 280). Das scheint mir das Problem allerdings etwas zu kurz zu kommen. Viele Kommentare sprechen davon, dass die haftungsbegründende Kausalität ebenfalls zu prüfen ist. Andere Kommentare lassen das Thema ganz aus oder differenzieren nicht wirklich zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität.
Haftungsbegründende Kausalität § 280 BGB
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 1
- Registriert: Donnerstag 21. September 2023, 07:44
- Ausbildungslevel: RRef