Selbsthilfe bei Diebstahl

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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dimvriot
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Selbsthilfe bei Diebstahl

Beitrag von dimvriot »

Hallo ich hänge leider bei einer Stelle meiner Hausarbeit fest. Der Sachverhalt deutet deutlich darauf hin, dass man Selbsthilfe bei einem Beteiligten prüfen soll, allerdings fliege ich beim Tatbestand schon raus, da er keinen Vorsatz bezüglich der Fremdheit der Sache hat. Er ist ja überzeugt davon einen Anspruch auf die Sache zu haben. Oder soll ich diese bei einer anderen Person ansprechen? Anbei ein Teil der Hausarbeit. Vielen Dank im Voraus. O:)

L leiht sich von X ein rotes Fahrrad aus, um damit zur Uni zu fahren. An der Uni angekommen, schließt
er das Fahrrad an einem Fahrradstand an, an dem bereits das Fahrrad des sich in der Bereichsbibliothek
aufhaltenden B angeschlossen ist. Die Fahrräder von X und B verfügen jeweils über Sättel mit
Schnellverschluss, die ohne Weiteres verstellt und abmontiert werden können. Allerdings ist der
Fahrradsattel des B wesentlich teurer (150,00 EUR) als der des X (25,00 EUR), wobei beide Sättel
gleichermaßen funktionsfähig sind. Als Z wenig später an den Rädern vorbeikommt, erkennt er das Rad
des verhassten B. Um diesem eins auszuwischen, tauscht er die Sättel beider Fahrräder aus. Hierbei
geht er davon aus, dass der Nutzer des roten Fahrrads den Satteltausch zunächst nicht bemerken und
dementsprechend mit dem Sattel von B davonfahren wird. Er hält es ferner für möglich, dass dieser den
Sattel von B nach Erkennen des Satteltauschs behalten und für sich verwenden möchte, sodass er nicht
damit rechnet, dass B seinen Fahrradsattel wiedererlangen wird.
Wie von Z angenommen, fährt L nach seiner Vorlesung tatsächlich mit dem Rad des X davon, ohne dabei
den Satteltausch zu bemerken.
Als kurze Zeit später auch B zu seinem Rad kommt, springt ihm der billige Sattel an seinem Rad sofort
ins Auge. Er vermutet zutreffend einen Satteltausch. Aus diesem Grund macht er sich mit seinem Rad
samt Sattel des X umgehend auf den Weg zur nächsten – etwa 4 km entfernt liegenden – Polizeistation.
Kurz bevor er diese erreicht, sieht er dann jedoch zufällig das mit seinem Sattel versehene Rad des X,
das L vor einem Laden angeschlossen hat. B lässt sein Rad stehen, läuft schnell zu dem 10 Meter entfernt
stehenden Rad des X, um den Satteltausch rückgängig zu machen. Dazu versucht er, zunächst seinen
Sattel am Rad des X abzumontieren. Dies wird aber von L aus dem Laden heraus bemerkt, der
ungehalten herausstürmt und B auffordert, das Rad sofort loszulassen. B lässt sich davon jedoch nicht
abbringen und äußert gegenüber L die Worte: „Verschwinde, du Satteldieb!“, währenddessen er weiterhin
versucht, den Schnellspanner am Sattel des Fahrrads zu lösen. L, der von dem vorgenommenen
Satteltausch noch immer nichts ahnt und den Sattel am Fahrrad des X nach wie vor im Eigentum des X
wähnt, schlägt B mit der Faust wuchtig ins Gesicht, um ihn an seinem Vorhaben zu hindern. Dies, obwohl
er aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit die Möglichkeit erkennt, den B risikolos auch ohne
körperliche Beeinträchtigung von der Abnahme des Sattels abzubringen. B erleidet aufgrund des
Faustschlags eine Jochbeinprellung.
Julia
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Re: Selbsthilfe bei Diebstahl

Beitrag von Julia »

Oben, groß und rot: KEINE HAUSARBEITENBESPRECHUNG.
Wird auch bei der Anmeldung mehrfach bestätigt.
So schwer ist es nicht.
Geschlossen.
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