Erlangung des Eigentums nach Freispruch
Moderator: Verwaltung
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Erlangung des Eigentums nach Freispruch
Hallo gibt es eine Möglichkeit, dass jemand das Eigentum an einer Sache erlangt, wenn diese Person zuvor des Diebstahls zurecht angeklagt wurde, aber daraufhin aufgrund von mangelnden Beweisen freigesprochen wurde? Die Sache befindet sich nach dem Freispruch immer noch im Besitz des Diebes. Vielen Dank im Voraus!
- scndbesthand
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Re: Erlangung des Eigentums nach Freispruch
Klar - mit einem Anwalt geht das.
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Re: Erlangung des Eigentums nach Freispruch
Geschlossen.