Kleinanzeigen Gewährleistung+Mangel

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Kleinanzeigen Gewährleistung+Mangel

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

A.
Mal angenommen eine Privatperson hätte ein elektrisches Gerät über seine Funktion überprüft und es über Kleinanzeigen (10€) per Versand (4,50€) für insgesamt 14,50€ verkauft. In der Anzeige stand auch "Dies ist ein Privatverkauf gebrauchter Ware. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und jeglicher Sachmangelhaftung."
Nun sagt der Käufer, dass das Gerät nicht funktioniert, obwohl er es schon auf verschiedener Weise probiert hat, die Baterien einzusetzen. Da das Gerät defekt sei, will er es zurücksenden und der Verkäufer solle die Versandkosten tragen.
Der Verkäufer plediert auf den Anzeigetext, dass jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Der Käufer will sich daraufhin von der Rechtsberatung seiner Firma beraten lassen und kleinanzeigen kontaktieren. Die Rechtsberatung sagt, er müsse keine Einbußen hinnehmen, auch wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt.
1. Frage: Mit welchen Rechtlichen Konsequenzen hat der Verkäufer zu rechnen ,wenn er sich nicht auf die Forderung des Käufers einlässt?
2. Frage: Wie wären die Rechtlichen Konsequenzen bei 50€ oder über 100€ ?

B.
Der Käufer bringt das Gerät in die Elektronikabteilung seiner Firma und diese stellt fest, dass die Kontakte im Gerät verbogen sind. Die Abteilung repariert dies und er zahlte 5€ in die Kaffekasse, die er nun vom Verkäufer verlangt, "dann wäre die Sache aus der Welt".
1. Frage: Darf der Käufer dies vom Verkäufer verlagen? Wenn nein, darf er etwas anderes verlangen und wenn ja was?

Schon mal vielen Dank für Rückmeldungen!
Julia
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Re: Kleinanzeigen Gewährleistung+Mangel

Beitrag von Julia »

Keine Rechtsberatung.
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