Missbrauch Gewaltschutz. Ist das ein kluges Vorgehen?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Tannengruen
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Missbrauch Gewaltschutz. Ist das ein kluges Vorgehen?

Beitrag von Tannengruen »

Hallo zusammen,

wahrscheinlich bin ich hier gar nicht richtig und werde hier auch gleich wieder vom Hof gejagt. Nichtsdestotrotz wollte ich eine Nachfrage nicht unversucht lassen.

Es geht um den Missbrauch des Gewaltschutzgesetz und darum, welche Möglichkeiten man im folgenden Fall überhaupt noch hat und ob das Vorgehen wie beschrieben klug oder eher unklug einzuschätzen ist.


Es geht darum, dass einem Mann psychischer und Sex. Missbrauch vorgeworfen wird. Dieser hat daraufhin einen Gewaltschutz gegen den Vorwürfen den erwirkt und ihn wegen angeblichen Stalkings angezeigt. Dabei hat dieser Mann Unwahrheiten, die der Vorwerfende auch belegen kann, an Eidesstatt versichert, um diesen Gewaltschutz zu erwirken.



Der Vorwerfende nahm natürlich sofort einen Anwalt und trat auch mit der Opferanwältin, die ihn in der Sache des Missbrauchs vertritt, in Kontakt. Sie haben zunächst eine mündliche Anhörung erwirkt. Jedoch wurde dem Vorwerfende dort erneut unwahre Dinge vorgeworfen, Sein Anwalt riet ihm daraufhin zu schweigen, da ja auch noch seine Stalkinganzeige gegen den Vorwerfenden vorliegt und es da bis heute noch keine Akteneinsicht gab.



Der Beschluss wurde somit natürlich aufrecht erhalten, eine einseitige Beschuldigung ohne tatsächliche Beweise reicht scheinbar aus, um eine Gewaltschutzsache zu bekommen.


Es wurde daraufhin Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht und dort nochmal begründet, dass aufgrund der noch offenen Anzeige und der noch nicht stattgefunden Akteneinsicht nichts zu den Vorwürfen geäußert wurde. Die Anwälte sind der Meinung, dass alles, was im Gewaltschutzverfahren vom Vorwerfenden des Missbrauchs nun gesagt werde, später ggf. gegen ihn verwendet werden kann, weshalb es angesichts der Anzeige klüger sei, gar nichts zu den falschen Behauptungen zu sagen.



Nun ist es so, dass der Vorwerfende nun aber dadurch den Prozess natürlich verloren hat und nun ungerechterweise und völlig zu Unrecht die Prozesskosten von 1000 Euro zu zahlen hat. Dies erschüttert ihn natürlich sehr.


Haben hier noch mehr Menschen Erfahrung mit Täter Opfer Umkehr und dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetz? Ist eine solche Vorgehensweise wirklich klug? Ist es nicht völlig ungerecht, dass Gewaltschutzsachen so leichtfertig durchgewunken werden und man auf den Kosten sitzen bleibt?

Mfg, Tannengrün
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thh
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Re: Missbrauch Gewaltschutz. Ist das ein kluges Vorgehen?

Beitrag von thh »

Tannengruen hat geschrieben: Mittwoch 4. Oktober 2023, 23:36 Der Vorwerfende nahm natürlich sofort einen Anwalt und trat auch mit der Opferanwältin, die ihn in der Sache des Missbrauchs vertritt, in Kontakt. Sie haben zunächst eine mündliche Anhörung erwirkt. Jedoch wurde dem Vorwerfende dort erneut unwahre Dinge vorgeworfen, Sein Anwalt riet ihm daraufhin zu schweigen, da ja auch noch seine Stalkinganzeige gegen den Vorwerfenden vorliegt und es da bis heute noch keine Akteneinsicht gab.
Das ist sein gutes Recht, der Ausgang des Verfahrens aber dann natürlich weitgehend absehbar.

(Nein, ein kluges Vorgehen ist das eher nicht.)
Tannengruen hat geschrieben: Mittwoch 4. Oktober 2023, 23:36Nun ist es so, dass der Vorwerfende nun aber dadurch den Prozess natürlich verloren hat und nun ungerechterweise und völlig zu Unrecht die Prozesskosten von 1000 Euro zu zahlen hat.
Nein, die Kosten trägt er gerechterweise und völlig zu Recht. Es war ja seine Prozessstrategie, die Vorwürfe - war oder nicht - im Raum stehen zu lassen und darauf nicht zu erwidern.
Tannengruen hat geschrieben: Mittwoch 4. Oktober 2023, 23:36Dies erschüttert ihn natürlich sehr.
Vielleicht bekommt der Vorwerfende ja einen Lolli? Das hilft oft.
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Re: Missbrauch Gewaltschutz. Ist das ein kluges Vorgehen?

Beitrag von Tannengruen »

Ist ein solcher Umgangston unter euch normal? Warum gleich so unverschämt? Meine Frage ist und war keineswegs unhöflich und ist durchaus ernst gemeint. Schade. Ich hoffe es gibt Menschen unter euch, die eurem Berufsbild weniger schaden :(
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Re: Missbrauch Gewaltschutz. Ist das ein kluges Vorgehen?

Beitrag von Tannengruen »

Der Vorwerfende hat seinem Anwalt vertraut, obwohl er von Beginn an sich dazu äußern wollte.
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thh
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Re: Missbrauch Gewaltschutz. Ist das ein kluges Vorgehen?

Beitrag von thh »

Tannengruen hat geschrieben: Freitag 6. Oktober 2023, 00:01 Der Vorwerfende hat seinem Anwalt vertraut, obwohl er von Beginn an sich dazu äußern wollte.
Dann war's wohl Auswahlverschulden bei der Auswahl des Anwalts.
kingofkittys
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Re: Missbrauch Gewaltschutz. Ist das ein kluges Vorgehen?

Beitrag von kingofkittys »

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