Hallo,
Man muss ja in der Anwaltsstation und Verwaltungsstation gewisse Pflichtaufgaben machen und man bekommt darüber wohl am Ende ein Zeugnis.
Muss ich diese einzelnen Pflichtaufgaben bei meiner Stammdienststelle einreichen oder nur das Zeugnis?
Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 75
- Registriert: Donnerstag 14. September 2017, 20:23
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 57
- Registriert: Montag 9. März 2020, 19:16
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation
Weder noch. So kenne ich es jedenfalls aus dem Ref in NRW. Der Ausbilder erstellt am Ende der Station ein Zeugnis anhand eines Musters der Stammdienststelle. In dem Zeugnis werden die Einzelarbeiten nach Art, Inhalt und Benotung aufgelistet. Der Ausbilder übermittelt das Zeugnis der Stammdienststelle, die dann ein Exemplar zur Personalakte nimmt und eins an den Referendar schickt.
Das mag in anderen Bundesländern eventuell aber anders laufen.
Das mag in anderen Bundesländern eventuell aber anders laufen.
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 75
- Registriert: Donnerstag 14. September 2017, 20:23
Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation
Ach die Einzelarbeiten und deren Note wird weder von mir noch vom Anwalt zur Stammdienststelle geschickt?
Die Stammdienststelle hat nur das Gesamtzeugnis?
Die Stammdienststelle hat nur das Gesamtzeugnis?
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 57
- Registriert: Montag 9. März 2020, 19:16
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation
Ja, so kenne ich es. In dem Stationszeugnis sind die Einzelarbeiten aber mit der jeweiligen Benotung aufgelistet.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4537
- Registriert: Freitag 8. März 2019, 15:28
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Kurze Frage zur Anwaltsstation und Verwaltungsstation
Die Aufgaben als solche werden nicht eingereicht. Die Herausgabe solcher (erstmal ja nicht anonymisierter) Daten wäre auch nicht unproblematisch.