Hallo,
angenommen jemand würde in einer Zivilsache klagen und die Sache würde bis zur letzten Instanz gehen und der Kläger würde entsprechend der erfolgreichen Klage einen Schuldtitel erhalten mit dem er auch Zwangvollstreckungsmaßnahmen einleiten könnte.
Und angenommen die Sache würde durch eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde an das zuständige Gericht zurückverwiesen.
Müsste der Kläger dann bereits den Schuldtitel zurückgeben, bis das zuständige Gericht erneut eine Entscheidung fällt, oder könnte der Kläger den Schuldtitel trotzdem behalten und müsste diesen erst dann zurückgeben, wenn auch das zuständige Gericht dem Beklagten recht geben sollte?
Wann Verlust von Schuldtitel bei Zurückweisung durch Verfassungsgericht an zuständiges Gericht?
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Re: Wann Verlust von Schuldtitel bei Zurückweisung durch Verfassungsgericht an zuständiges Gericht?
Schau mal in § 717 ZPO nach.
Daraus ergibt sich, dass die vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels bei einer Aufhebung entfällt.
Der Titel ist herauszugeben, wenn eine Vollstreckung daraus endgültig nicht mehr möglich ist.
Meine Vermutung daher: kein Herausgabeanspruch, aber ich kann dies im Moment nicht verifizieren.
Daraus ergibt sich, dass die vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels bei einer Aufhebung entfällt.
Der Titel ist herauszugeben, wenn eine Vollstreckung daraus endgültig nicht mehr möglich ist.
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