[Reiserecht] Verjährung Reiseveranstalter

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EdgarDavis
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[Reiserecht] Verjährung Reiseveranstalter

Beitrag von EdgarDavis »

Hallo an Alle,

gemäß Para. 651j BGB verjähren Ansprüche des Reisenden aus Para. 651i Absatz 3 nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Tag an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach Enden sollte.

Wie sieht es jedoch mit Absprüchen des Reieveranstalters aus?

Im vorliegenden Fall hat der Reisende zunächst den Reisepreis entrichtet, die Reise abgetreten jedoch aufgrund von Reisemängeln (die auch vor Ort dem Reiseveranstalter angezeigt worden sind) den Reisepreis um 20% gemindert. Hierzu hat er den per Lastschrift eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen und nur den geminderten Betrag wieder zurück überwiesen.

Das Ende der Reise ist mittlerweile über drei Jahre her. Kann der Reiseveranstalter dennoch seine Restforderung geltend machen?

Über rege Rückmeldung freue ich mich.

Gruß
Edgar
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