[Europarecht]- Soll-Vorschrift/Vaterschaftsurlaub

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Rosa123
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[Europarecht]- Soll-Vorschrift/Vaterschaftsurlaub

Beitrag von Rosa123 »

Hey,

ich beschäftige mich grade mit einer EU-Richtlinie, die auch die Umsetzung eines "Vaterschaftsurlaubes" in nationales Recht vorsieht (RICHTLINIE (EU) 2019/ 1158). Deutschland hat diesen "Vaterschaftsurlaub" bisher nicht in nationales Recht umgesetzt (vermutlich wird dies erst 2024 in Angriff genommen). Die Thematik wurde in der Presse auch schon recht ausgiebig diskutiert.

Dabei ist mir aufgefallen, dass der betreffende Abschnitt in der Richtlinie als "Soll-Vorschrift" ausgestaltet ist. Ich habe mich deswegen gefragt, ob die Grundsätze, die wir im deutschen Recht zum Thema "Soll-Vorschrift" "Kann-Vorschrift" und "Muss-Vorschrift" haben, auch auf EU-Recht übertragbar sind. Gibt es im EU-Recht überhaupt eine solche Unterscheidung? Oder anders gefragt, müssen EU-Staaten, Richtlinien die als "Soll-Vorschrift" ausgestaltet sind umsetzen oder greift hier ein weiter gesetzgeberischer Spielraum? Die Frage wäre dann auch, wie sich dies auf die unmittelbare Anwendbarkeit einer nicht umgesetzten EU-Richtlinie auswirkt.

Hier die entsprechende Passage der EU-Richtlinie als Zitat:


"Um eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu
fördern und den frühzeitigen Aufbau einer engen Bindung zwischen Vätern und Kindern zu ermöglichen, sollte
das Recht auf Vaterschaftsurlaub für Väter – oder, sofern nach nationalem Recht anerkannt, für gleichgestellte
zweite Elternteile – eingeführt werden. Dieser Vaterschaftsurlaub sollte um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes
herum genommen werden und eindeutig mit der Geburt – zum Zweck der Erbringung von Betreuungs- und
Pflegeleistungen – zusammenhängen. Die Mitgliedstaaten können auch bei einer Totgeburt Vaterschaftsurlaub
gewähren"



Vielen Dank für eure Antworten.
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scndbesthand
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Re: [Europarecht]- Soll-Vorschrift/Vaterschaftsurlaub

Beitrag von scndbesthand »

Was Du hier zitierst ist der 19. Erwägungsgrund der Richtlinie. Das ist die Begründung, warum der Richtliniengeber meint, dass die Richtlinie so auszugestalten ist, wie sie ist. Maßgeblich für die Umsetzungspflicht ist in erster Linie der Teil der Richtlinie mit den Rechtsnormen (den Artikeln). Die Erwägungsgründe kann man bei Auslegungsfragen hinzuziehen.

Für den Vaterschaftsurlaub schaust Du Dir am Besten Artikel 4 an. Dort ist schon etwas klarer geregelt, was der nationale Gesetzgeber tun kann und was er muss.
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Rosa123
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Re: [Europarecht]- Soll-Vorschrift/Vaterschaftsurlaub

Beitrag von Rosa123 »

Danke dir! Das erklärt das natürlich.
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