Krankengeld

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Msnk
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Krankengeld

Beitrag von Msnk »

Hallo,
Folgendes Szenario:
Person xy ist krankgeschrieben seit 19.09.22, neuer Brief der Krankenkasse besagt nun das Krankengeld ausläuft am 18.03.23. Diagnosen waren immer unterschiedlicher Natur, aber stets mit psych. Begleitung. Ist diese Frist von 78 Wochen nicht an eine Diagnose gebunden? Würde sich jetzt die Diagnose ändern würden dann die 78 Wochen von vorne beginnen?
Kann man auch ohne Krankengeld sich weiter krankschreiben lassen und die Stelle „behalten“, sodass Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich wäre?

Viele Grüße
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thh
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Re: Krankengeld

Beitrag von thh »

Msnk hat geschrieben: Montag 4. Dezember 2023, 19:31 Hallo,
Folgendes Szenario:
Was an "Keine Rechtsberatung. Geschlossen." war denn unverständlich?
Julia
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Re: Krankengeld

Beitrag von Julia »

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