Nachlass

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Nachlass

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo und guten Tag,

da ich nicht weiss wo meine Fragen am besten aufgehoben sind, stelle ich sie mal hier als Thema "Nachlass" ein.

Der Fall:
ich habe eine Garage vermietet für die seit einiger Zeit keine Miete mehr gezahlt wird.
Ich habe den Mieter bisher als korrekten Mieter kennen gelernt und habe deshalb ein paar mal versucht die Sache persönlich zu klären. Leider wurde mir nicht geöffnet. Das letzte mal kam zufällig jemand aus dem Haus, der sagte der Mann sei verstorben. Namenschild war noch an der Klingel, an den Briefkästen habe ich den Namen nicht (mehr) finden können, allerdings waren dort mehere Briefkästen ohne Namen.

Ich habe, weil mir nichts besseres einfiel, das Einwohnermeldeamt und das Nachlassgericht angerufen um zu erfahren wo ich ganz offiziell, ohne das jemanand das Datengeheimnis verletzt, aber verbindlich nachfragen kann wer mir darüber Auskunft erteilen kann/darf. Beide Stellen können/wollen/dürfen nichts sagen. Die Antworten waren ernüchternd und zusammengefasst: Fragen doch mal bei den Nachbarn ob es Erben gibt. ::?

Meine Fragen wären deshalb:
Wen kann ich diesbezüglich ansprechen um eine verbindliche Antwort zu erhalten?
An welche Stelle werden Sterbefälle gemeldet und in welchem Zeitrahmen muss das geschehen?
Was geschieht mit den Sachen, die sich (evtl.) noch in der Garage befinden?
Wie lange muss ich die Sachen aufbewahren bzw. kann ich die Garage nicht weiter vermieten?
Erben haben sich bei mir noch nicht gemeldet. Die müßten anhand der Kontoauszüge ersehen können, das der "Verstorbene" noch irgend wo eine Garage hat.
Wie bekomme ich heraus ob es Erben gibt und wo diese gegebenenfalls wohnen?


Danke im voraus.
Ich hoffe die vielen Fragen schrecken nicht ab und fallen auch nicht unter Rechtsberatung.
Julia
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Re: Nachlass

Beitrag von Julia »

Wie sollte das denn keine Beratung sein?
Geschlossen.
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