vorl. Insolvenzverfahren - Umgehung Kündigungsfrist durch Widerspruch des Betriebsübergangs

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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ChristianBW
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vorl. Insolvenzverfahren - Umgehung Kündigungsfrist durch Widerspruch des Betriebsübergangs

Beitrag von ChristianBW »

Eine Firma befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Der Mitarbeiter hat mittlerweile eine andere Stelle gefunden und kann hier schnellstmöglich anfangen. Eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag des Mitarbeiters wurde abgelehnt und es sind aktuell 3 Monate Kündigungsfrist (er hat im Dezember 2023 gekündigt = Kündigungsfrist bis 31.03.2024). Nun soll es vorraussichtlich am 1. Feb. 2024 einen Betriebsübergang geben (alte Gesellschaft wird umbenannt und geht in die Liquidation, neue Gesellschaft entsteht mit dem identischen Namen der bisherigen Gesellschaft - jedoch mit neuer Steuer-ID). Die alte Gesellschaft wird nicht weiterbetrieben und wird liquidiert (im Rahmen des Insolvenzverfahrens).

Wenn der Mitarbeiter nun dem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB (6) widerspricht und die bisherige Gesellschaft (dann in Liquidation) nicht mehr weiter betrieben wird ist es möglich dass der Mitarbeiter sofort freigestellt wird und seine neue Stelle antreten kann (ohne Kündigungsfrist)?

Ich danke EUCH vielmals im Voraus und beste Grüße
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