Web- und Cloud Hosting Anbieter für Rechtsanwälte / Erklärung nach § 203 StGB

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returninglawyer
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Web- und Cloud Hosting Anbieter für Rechtsanwälte / Erklärung nach § 203 StGB

Beitrag von returninglawyer »

Im Rahmen der Eröffnung einer Kanzlei bin ich gerade auf der Suche nach einem geeigneten Web- und Cloud-Hosting Anbieter.

Als Berufsgeheimnisträger dürfen Rechtsanwälte einen entsprechenden Anbieter nur nutzen, wenn er eine Verpflichtung nach §203 StGB abgibt - sog. Vereinbarung zum Geheinmisschutz.

Auf den Webseiten der meisten Anbieter ist hierzu nichts zu finden. Ruft man den Support an, wird in der Regel gefragt, ob man die Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung nach DSGVO meint - kein gutes Zeichen.

Lediglich bei den bekannten auf Juristen spezialisierten Anbietern (z.B. RA-Micro) und der Telekom habe ich eine klare Bestätigung gefunden, dass das Angebot für Berufsgeheimnisträger compliant ist.

Nun sind das nicht die günstigsten und nicht die am flexibelsten konfigurierbarsten Angebote.

Habt ihr Empfehlungen welche der "normalen" Web- und Cloud-Hosting Anbieter eine Erklärung nach § 203 StGB abgeben?
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