Hallo, ich habe mal eine frage.
Es geht um einem Verkäufer der im Lebensmitteleinzelhandel arbeitet. Wenn er im Dienst hinter einem Kunden an der Kasse steht, und er sieht das sie ein Artikel mit absicht nicht bezahlt, wäre es Beihilfe durch Unterlassen? Im Vertrag steht nichts das er dafür verantwortlich ist Diebstähle zu verhindern. Oder könnte dies auch im anderem Kontext drinen stehen.
Oder hat ein Verkäufer allgmein keine Strafrechtliche Pflicht ?
Ist es Beihilfe durch Unterlassen ?
Moderator: Verwaltung
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