Schutz vor doppelter Inanspruchnahme, § 1138 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Regelungslücke
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Schutz vor doppelter Inanspruchnahme, § 1138 BGB

Beitrag von Regelungslücke »

Hallo alle miteinander :)

Ich habe ein kleines Verständnisproblem und hoffe auf eure Hilfe. Folgender Fall:

A ist Eigentümerin eines Grundstücks, an dem sie der B zur Sicherung eines Kredits wirksam eine Hypothek bestellt hat. Der Kredit wurde vollständig zurückgezahlt. Dennoch tritt B in der Folge ihre Forderung gegen A an den gutgläubigen C ab. C möchte nun aus Forderung und Hypothek gegen die A vorgehen.

Die Forderung ist gemäß § 362 BGB erloschen, das ist klar. C könnte nun aber trotzdem gemäß § 1138 BGB gutgläubig eine forderungsentkleidete Hypothek erwerben und aus dieser nach § 1147 BGB von A Duldung der Zwangsvollstreckung in ihr Grundstück verlangen. Da sich der Gutglaubensschutz des § 1138 BGB auch auf die Einreden aus § 1137 BGB erstreckt, könnte A dem C insofern nicht einmal das Erlöschen der Forderung entgegenhalten.

Sie wäre im vorliegenden Beispiel also nicht gegen doppelte Inanspruchnahme geschützt. Ist das richtig so? Oder übersehe ich etwas Entscheidendes?

Danke im Voraus für eure Antworten! :)
Torsten Kaiser
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Re: Schutz vor doppelter Inanspruchnahme, § 1138 BGB

Beitrag von Torsten Kaiser »

Die einzige Rettung ggü. dem neuen HypGl wäre § 1157 BGB, so auf die Schnelle.
LG
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