Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
schuper
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 196
Registriert: Montag 22. August 2011, 12:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von schuper »

Habe mich schon länger gefragt, ob die von Mandanten geforderte Abwesenheitspauschale eigentlich dem tätig werdenden Sachbearbeiter oder der Kanzlei zusteht. Einzig logisch ist für mich die Zuordnung zum Sachbearbeiter. Ich kenne aber keine einzige Kanzlei, welche den vereinnahmten Betrag auskehrt; hat hier jemand ne verlässliche Aussage?

Beste Grüße
GetMeOut
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 23
Registriert: Sonntag 4. März 2018, 16:40
Ausbildungslevel: RA

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von GetMeOut »

Ohne zu wissen, wer mit wem in welchem Vertragsverhältnis steht und welche Vergütungsmodalitäten vereinbart sind, wird man dies kaum beantworten können.
Benutzeravatar
schuper
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 196
Registriert: Montag 22. August 2011, 12:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von schuper »

Dann gehen wir doch einmal von einem angestellten Rechtsanwalt aus. Ob dieser eine Umsatzbeteiligung hat, dürfte doch für die von mir gestellte Frage unbeachtlich sein.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von Tibor »

Wer will was von wem woraus?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Omnimodofacturus
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 263
Registriert: Mittwoch 26. September 2018, 20:42
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von Omnimodofacturus »

Warum sollte der angestellte Anwalt einen unmittelbaren Anspruch gegen den Mandanten haben, der mit ihm gar keine vertragliche Beziehung hat?
gola20
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 867
Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von gola20 »

§ 667 BGB
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von Tibor »

gola20 hat geschrieben:§ 667 BGB
Bild

Wer ist denn „der Beauftragte“ und von wem bekommt er etwas?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
gola20
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 867
Registriert: Donnerstag 29. September 2011, 20:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von gola20 »

§ 670 BGB
Benutzeravatar
schuper
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 196
Registriert: Montag 22. August 2011, 12:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von schuper »

Omnimodofacturus hat geschrieben: Montag 4. März 2024, 19:35 Warum sollte der angestellte Anwalt einen unmittelbaren Anspruch gegen den Mandanten haben, der mit ihm gar keine vertragliche Beziehung hat?
Meine Frage war auch darauf bezogen, ob der angestellte Anwalt einen Anspruch gegen die Kanzlei hat auf Ausbezahlung der von dieser vereinnahmten Abwesenheitspauschale vom Mandanten.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von Tibor »

Sollte man dazu vielleicht den eigenen Arbeitsvertrag lesen/auslegen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von OJ1988 »

Tibor hat geschrieben: Montag 11. März 2024, 22:27 Sollte man dazu vielleicht den eigenen Arbeitsvertrag lesen/auslegen?
Puh, nee...das wäre ja Jura :drinking:
Benutzeravatar
schuper
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 196
Registriert: Montag 22. August 2011, 12:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von schuper »

Tibor hat geschrieben: Montag 11. März 2024, 22:27 Sollte man dazu vielleicht den eigenen Arbeitsvertrag lesen/auslegen?
Sollte in jedem Arbeitsvertrag stehen "AN erhält die bei Mandanten abgerechnete Abwesenheitspauschale (nicht) ausbezahlt" würde sich meine Frage erübrigen.

Wollen wir rein zum Spaß davon ausgehen, dass hierzu nichts geregelt ist im Arbeitsvertrag? Eventuell können wir die Frage ja auch von einem konkreten Arbeitsvertrag trennen und es einfach als juristischen Austausch behandeln. Oder wir bleiben bei coolen Beiträgen wie
OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 12. März 2024, 07:56
Puh, nee...das wäre ja Jura :drinking:
sheeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeesh
GetMeOut
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 23
Registriert: Sonntag 4. März 2018, 16:40
Ausbildungslevel: RA

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von GetMeOut »

Im Verhältnis des angestellten Rechtsanwalts zu seinem Arbeitgeber spielt das RVG keine Rolle. Es würde ja auch zurecht niemand auf die Idee kommen, dass dem angestellten Rechtsanwalt die Termins- oder Vergleichsgebühr zustünde. Die Anspruchsgrundlage für den Ersatz etwaiger Aufwendungen bei Teilnahme an auswärtigen Terminen wurde oben schon genannt.

Im Übrigen sind für eine nach RVG abrechnende Kanzlei alle Gebührentatbestände wirtschaftlich von Relevanz und im Bruttogehalt reflektiert. So betrachtet bist du also schon an der Abwesenheitspauschale beteiligt, wie auch die Sekretärin an der Kommunikationspauschale.
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von OJ1988 »

schuper hat geschrieben: Dienstag 12. März 2024, 10:08
Tibor hat geschrieben: Montag 11. März 2024, 22:27 Sollte man dazu vielleicht den eigenen Arbeitsvertrag lesen/auslegen?
Sollte in jedem Arbeitsvertrag stehen "AN erhält die bei Mandanten abgerechnete Abwesenheitspauschale (nicht) ausbezahlt" würde sich meine Frage erübrigen.

Wollen wir rein zum Spaß davon ausgehen, dass hierzu nichts geregelt ist im Arbeitsvertrag? Eventuell können wir die Frage ja auch von einem konkreten Arbeitsvertrag trennen und es einfach als juristischen Austausch behandeln. Oder wir bleiben bei coolen Beiträgen wie
OJ1988 hat geschrieben: Dienstag 12. März 2024, 07:56
Puh, nee...das wäre ja Jura :drinking:
sheeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeesh
Spaß beseite: Als angestellter Anwalt erhältst du deine Arbeitszeit von deinem Arbeitgeber vergütet (unabhängig davon, an welchem Ort du diese Arbeitszeit hinter dich bringst). Etwaige Auslagen für Auswärtstermine (sofern überhaupt vorhanden - nicht der Fall bei Anfahrt mit Dienstwagen oder durch AG gesponsortem Deutschlandticket o.ä.) sind entweder mit dem Arbeitsentgelt abgegolten oder können vom Arbeitgeber verlangt werden (Auslegung Arbeitsvertrag, hilfsweise Gesetz). Die Auswärtspauschale selbst, also die nach RVG abzurechenbare Gebühr, steht dagegen nicht dir zu, sondern deinem Arbeitgeber, da dieser mandatiert und deshalb Gebührengläubiger ist.
Benutzeravatar
schuper
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 196
Registriert: Montag 22. August 2011, 12:14
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?

Beitrag von schuper »

so wird es wohl sein.

Irgendwie komme ich da aber mit dem Sinn und Zweck nicht hin. Die Pauschale ist dafür da, um die bei der Geschäftsreise entstehenden Mehrkosten (beispielweise ein Mittagessen) auszugleichen. Diese hiermit abgegoltenen Mehrkosten fallen jedoch beim AN und nicht beim AG an. Nur der zweite "Grund", dass die Pauschale eine Art Entschädigung darstellen soll, dass der Anwalt aufgrund der Reise sonstige Geschäfts nicht ausüben kann, würde die Vereinnahmung des AG berechtigen. Aber dann hake ich das so jetzt in meinem Kopf ab :D merci!
Antworten