Täter tot, Strafbarkeit klassich prüfen oder inzident bei Mittätern?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Volki
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 968
Registriert: Mittwoch 26. Mai 2004, 23:23

Täter tot, Strafbarkeit klassich prüfen oder inzident bei Mittätern?

Beitrag von Volki »

Übung im 1. Semester.

3 Täter machen Sachen, Haupttäter A, Mitttäter B, Teilnehmer C. Später stirbt A. Würdet ihr ihn klassisch unter "Strafbarkeit A" durchprüfen unter Hinweis auf seinen späteren Tod oder mit B beginnen und A's Tatbeitrag dort inzident prüfen?

Frage für einen Freund.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8351
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Täter tot, Strafbarkeit klassich prüfen oder inzident bei Mittätern?

Beitrag von Ara »

"Tote werden nicht geprüft".

Daher: Inzident
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Volki
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 968
Registriert: Mittwoch 26. Mai 2004, 23:23

Re: Täter tot, Strafbarkeit klassich prüfen oder inzident bei Mittätern?

Beitrag von Volki »

Freund dankt.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
Antworten