Stationszeugnis Anwalt
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Stationszeugnis Anwalt
Hallo an alle, ich habe im Stationszeugnis (GK) nur ein „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erhalten. Die Punktzahl hält sich im Rahmen des Üblichen, aber natürlich am unteren Ende.
Sollte ich mir wegen der Formulierung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ sorgen für zukünftige Bewerbungen machen?
Sollte ich mir wegen der Formulierung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ sorgen für zukünftige Bewerbungen machen?
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Re: Stationszeugnis Anwalt
Refzeugnis =! Arbeitszeugnis
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Re: Stationszeugnis Anwalt
Das hört sich nicht ganz so dolle an. Ist denn da was vorgefallen?
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Re: Stationszeugnis Anwalt
Nein, absolut nicht. Jedenfalls nicht persönlich. Da war im Gegenteil immer alles super (meinem Vernehmen nach).Torsten Kaiser hat geschrieben: ↑Freitag 15. März 2024, 11:22 Das hört sich nicht ganz so dolle an. Ist denn da was vorgefallen?
Inhaltlich werde ich angesichts der vernichtenden Bewertung sicherlich Fehler gemacht haben.
Habe jetzt nur Angst, potentiellen Arbeitgebern mit dem Zeugnis direkt einen Warnhinweis in der Bewerbung mitzusenden.
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Re: Stationszeugnis Anwalt
Was für ein Bullshit diese Arbeitszeugnissformulierungen doch sind ... und ich bin müde so zu tun, als wäre es nicht so. Ich lese volle Zufriedenheit und denke, ja war also gut. TE denkt an EDEKA Vermerk.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Stationszeugnis Anwalt
Es ist halt auch kein Arbeitszeugnis, daher kann man den Satz so nicht interpretieren. Anders, wenn das ganze Stationszeugnis wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut wäre.
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Re: Stationszeugnis Anwalt
Rede doch nochmal mit denen. Vielleicht ist denen gar nicht so bewusst, dass man das auch schöner formulieren kann.