Abgrenzung Betrug/Diebstahl SB-Markt

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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sonnenschein234
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Abgrenzung Betrug/Diebstahl SB-Markt

Beitrag von sonnenschein234 »

Hallo,

ich prüfe im 1. Staatsexamen und in meiner letztens Prüfung hat der Strafrechtsprüfer (VRiOLG a.D.) einen Fall geprüft, der mir in einem Teilaspekt keine Ruhe gelassen hat:

T steckt zwei Bierdosen im SB Supermarkt in ihren Rucksack. Eine weitere Dose packt sie in den Einkaufswagen und geht damit zur Kasse und bezahlt die eine Dose. Meine Lösung wäre, Diebstahl mit Einstecken in den Rucksack wegen Gewahrsamsenklave vollendet. Kein Betrug, da kein Verfügungsbewusstsein.

Die Lösung vom Strafrechtsprüfer:

Diebstahl ebenfalls vollendet im Moment des Einsteckens. Betrug an der Kasse, weil man die Kassiererin über den Inhalt des Rucksacks täuscht und an der Geltendmachung des 985 Anspruch hindere. Eine Strafbarkeit scheidet aber auf Konkurrenzebene aus, da es sich um eine mitbestrafte Nachtat des Diebstahls handele.

Wie seht ihr das?
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Schnitte
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Re: Abgrenzung Betrug/Diebstahl SB-Markt

Beitrag von Schnitte »

Halte ich für Quatsch. Welche Vermögensverfügung nimmt die Kassiererin denn vor? Nichtgeltendmachung der Vindikation? Sie weiß ja gar nicht, dass da weitere Dosen im Rucksack sind, über die sie in irgendeiner Weise verfügen soll.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Strich
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Re: Abgrenzung Betrug/Diebstahl SB-Markt

Beitrag von Strich »

Schnitte hat geschrieben: Freitag 15. März 2024, 13:04 Halte ich für Quatsch. Welche Vermögensverfügung nimmt die Kassiererin denn vor? Nichtgeltendmachung der Vindikation? Sie weiß ja gar nicht, dass da weitere Dosen im Rucksack sind, über die sie in irgendeiner Weise verfügen soll.
Ja sehe ich auch so. Und so wie der TE.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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