Genehmigung der Stellvertretung im Innen/Außenverhältnis

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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ameliesophia
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Genehmigung der Stellvertretung im Innen/Außenverhältnis

Beitrag von ameliesophia »

Hallo zusammen, leider habe ich meine BGB Klausur nicht bestanden und bin gerade beim lernen auf einen Fall gestoßen, der mir nicht aus dem Kopf geht:

1. Problem:

T überschreitet die ihr von G übertragene Vertretungsmacht. G genehmigt das Geschäft zunächst im Innenverhältnis gegenüber T (man kann auch argumentieren, dass sie es nicht genehmigt, ist hier aber nicht meine Ansicht) und verweigert anschließend die Genehmigung im Außenverhältnis. hat jemand eine Ahnung wie sich das dann verhält?

2. Problem:

Der Verkäufer wird selbst von seinem Freund F vertreten und dieser weiß nichts davon dass T keine Vertretungsmacht hat. Der Verkäufer hätte es gewusst. Wie verhält sich das?

ich hänge wirklich schon ewig an diesen beiden Fragen und habe langsam das Gefühl ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr....
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Strich
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Re: Genehmigung der Stellvertretung im Innen/Außenverhältnis

Beitrag von Strich »

ameliesophia hat geschrieben: Montag 18. März 2024, 21:02 Hallo zusammen, leider habe ich meine BGB Klausur nicht bestanden und bin gerade beim lernen auf einen Fall gestoßen, der mir nicht aus dem Kopf geht:

1. Problem:

T überschreitet die ihr von G übertragene Vertretungsmacht. G genehmigt das Geschäft zunächst im Innenverhältnis gegenüber T (man kann auch argumentieren, dass sie es nicht genehmigt, ist hier aber nicht meine Ansicht) und verweigert anschließend die Genehmigung im Außenverhältnis. hat jemand eine Ahnung wie sich das dann verhält?

2. Problem:

Der Verkäufer wird selbst von seinem Freund F vertreten und dieser weiß nichts davon dass T keine Vertretungsmacht hat. Der Verkäufer hätte es gewusst. Wie verhält sich das?

ich hänge wirklich schon ewig an diesen beiden Fragen und habe langsam das Gefühl ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr....
Bei 1. sehe ich das Problem nicht so ganz, Genehmigung im Innenverhältnis wirksam, daher Verweigerung der Genehmigung im Außenverhältnis zu spät (bin jetzt aber zu faul im BGB nachzuschauen, daher weißt du wahrscheinlich mehr als ich ^^)

Zu 2.: Klassiker: Wissenzurechnung = Willenzurechnung, § 166 BGB. Steht im Kommentar.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Torsten Kaiser
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Re: Genehmigung der Stellvertretung im Innen/Außenverhältnis

Beitrag von Torsten Kaiser »

Liebe Amelie,

hier ist Torsten K. Also,
zu 1: Der Vertretene kann den vom Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossenen Vertrag genehmigen. Die Genehmigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person kann deshalb ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nur solche Vertretergeschäfte genehmigen, die für sie lediglich rechtlich vorteilhaft oder neutral sind. Bezüglich des Adressaten der Genehmigungserklärung lässt das Gesetz dem Vertretenen in § 182 I BGB die Wahl zwischen dem Geschäftsgegner und dem Vertreter (BGH WM 1959, 63).

zu 2: Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn T keine VM hat aber der unwirksam Vertretene nachher genehmigt, dann ist es doch piepegal, ob der Vertreter der anderen Partei etwas wusste oder nicht wusste.

Viele Grüße aus Lübeck
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