Angenommen Mieter A hat von seinem Vermieter eine Mieterhöhung erhalten. A hat nun mit seinem Anwalt besprochen, dass dieser eine Teilzustimmung formuliert und diese den Vermietern schickt. Leider kommt das Schreiben des Anwalts vermutlich erst nach der Frist zur Zustimmung zur Mieterhöhung bei den Vermietern an, da beim Anwalt Personalmangel herrscht.
Was muss A beachten, um eine Teilzustimmung noch vor Fristende den Vermietern zukommen zu lassen? Insbesondere: reicht es aus, dass A bei der Teilzustimmung die Berechnung weg lässt mit Verweis auf eine detaillierte rechtliche Formulierung und Berechnung, die seitens des Anwalts noch folgen wird?
Teilzustimmung doppelt versenden
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Re: Teilzustimmung doppelt versenden
Möchte A das nicht lieber seinen Anwalt fragen?
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Re: Teilzustimmung doppelt versenden
Geschlossen.