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Literatur zum materiellen Recht im 2. Ex.

Verfasst: Samstag 2. April 2005, 13:04
von Gelöschter Nutzer
Ich wollte mal fragen, ob jemand spezielle Tipps zu Thema hat!

Im Zivilrecht gibt's ja beispielsweise die genialen Bücher vom Schellhammer (Reihe Recht in der Praxis bei C.F. Müller), die ich nur jedem empfehlen kann:
- Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen, 5. Aufl., 2003,
- Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen, 2001.

Zum Strafrecht erscheint gerade bei Boorberg "Prüfungsschwerpunkte im materiellen Strafrecht". Kennt das schon einer?

Was ist sonst noch empfehlenswert?

Verfasst: Samstag 2. April 2005, 13:06
von schlafkatze
ich mach materieller recht mit meinen unterlagen aus dem 1. examen, d.h. eigentlich meinen repetitor-unterlagen (kern münchen)...

Verfasst: Samstag 2. April 2005, 19:18
von Micha79
Es gibt im Zivilrecht doch neuerdings von Plate das Buch "Das gesamte examensrelevante Wissen im Zivilrecht" oder so ähnlich. Schon recht großspuriger Titel. Soll aber ganz gut sein.

Im Übrigen sind die Unterlagen fürs Erste weitgehend verwendbar. Einiges braucht man eben nicht mehr (Staatsorga) oder viel weniger; anderes sollte man vertiefen (zB Beamtenrecht in NRW).

Im Strafrecht empfehle ich die beiden Bücher von Rengier (C.H.Beck Reihe Grundrisse)

Verfasst: Donnerstag 7. April 2005, 14:52
von Gelöschter Nutzer
Micha79 hat geschrieben:Es gibt im Zivilrecht doch neuerdings von Plate das Buch "Das gesamte examensrelevante Wissen im Zivilrecht" oder so ähnlich. Schon recht großspuriger Titel. Soll aber ganz gut sein.
also es mal lesen schadet sicher nicht, aber der titel ist m.E. SEHR übertrieben .... danach könnte man fast aller Vorlesungen nach Sachenrecht streichen :D

Verfasst: Donnerstag 7. April 2005, 15:22
von Gelöschter Nutzer
Hm, ich donner mir sicher nicht während des Refs nochmal 1200 Seiten rein.
Abgesehen davon haben die beiden o.g. Schellhämmer auch zusammen 1700 Seiten.

Ich dachte da mehr an Bücher, die spezieller auf das materielle Recht im zweiten Ex. ausgerichtet sind.
Dafür sind mE Rep-Unterlagen fürs 1. Ex. nicht so geeignet. Das leidige Klipp-Klapp mit objektiven, subjektiven und vermittelnden Theorien ist nunmal passé.

Ich werd mal das o.g. Strafrechtsbuch ansehen und dann berichten - falls es überhaupt jemanden interessiert.

Verfasst: Donnerstag 7. April 2005, 16:25
von Auslegeware
Tsathogguah hat geschrieben:Ich werd mal das o.g. Strafrechtsbuch ansehen und dann berichten - falls es überhaupt jemanden interessiert.
JA

Mich interessierts. 8-[
Also bitte berichten. Bei mir steht das Ref auch bald an und ich habe das Gefühl ziemlich viel vom Ex wieder vergessen zu haben.
Die 8 Rep-Aktenordner zieren zwar mein Regal, aber ein handliches Buch wär schon schöner... O:)

Verfasst: Donnerstag 7. April 2005, 22:01
von Micha79
Ich habe neulich auf der Beck-Homepage gelesen, dass demnächst eine Neuauflage von "Tempel, Materielles Recht im Zivilprozess" kommt. Das ist natürlich nicht umfassend, aber bespricht vor allem die praxisrelevanten Bereiche. Vielleicht lohnt ein Blick. Bei uns schafft das Seminar auch Assessorliteratur zum Glück in großem Umfang an.

Micha

Verfasst: Freitag 8. April 2005, 15:11
von Gelöschter Nutzer
die shellhammer-reihe find ich zwar auch supergut,

aber leider sind die arschteuer, wenn man bedenkt, dass es ja mehrere Bände sind, sind das in etwa ungefähr 6 Monate Referendariats-netto gehalt :D

Verfasst: Freitag 8. April 2005, 17:41
von ready_or_not
Ähem ... auf die Gefahr hin jetzt gelyncht zu werden ... Medicus? Find ich immer noch gut ....

Achja, im StrfR ... Alpmann!

Verfasst: Samstag 9. April 2005, 09:59
von Gelöschter Nutzer
Die preiswerteste und auch wohl schnellste Alternative scheint mir immer noch zu sein, die laten Rep Unterlagen zu nehmen (natürlich nicht zu alt!!). Was die Streitigekeiten angeht: Orientier Dich doch einfach an der Rspr.!! Auch den Tip mit dem Medicus kann ich nur bestätigen, zumindest, wenn man ihn eh schon mal "gelesen" hat.
Ansonsten ist es auch die Frage auf welche Note man hinaus will. Noch dazu gesagt gilt doch häufig: Das was mann lernt (zumindest materiell) kommt eh nicht dran. Gutes Beispiel ist die Klausur Z 2 vom 07.04.2005, als o vom letzten Donnerstag. Oder hätte einer von Euch schon mal daran gedacht zu lernen wie man entweder im Nachverfahren der StPO einen Geldbetrag wiederbekommt über den der Verfall angeordnet ist bzw. über eine !Zivilklage! gegen das Land NRW. (Klausur Sachverhalt ist im Forum unter den Referendar Themen )!!
Viel Erfolg beim richtigen Lernen! Im Übrigfen ist ein Rep, wenn man sich es leisten kann bestimmt hilfreich auch im Zweiten!

Gruß WfW