Widerrufsrecht bei Online-Dienstverträgen
Verfasst: Donnerstag 7. April 2005, 11:54
Wenn man Online-Dienstleistung anbietet, ist man verpflichtet, in den AGB auf das Widerrufsrecht hinzuweisen, oder gilt das selbe wie bei haustürgeschäften (kein
fristbeginn, wenn keine belehrung)?
fristbeginn, wenn keine belehrung)?