Abschluß KV, Geschaftsunfähigkeit
Verfasst: Freitag 8. April 2005, 09:44
Hallihallo,hab mal eine frage.
wenn ein 6jähriger sich süßigkeiten kauft, zusammen mit seinem freund(7jahre)und und nach abschluß des kaufvertrages kommt es zu einem zwischenfall,der 7jährige schnappt sich darauf hin das geld, welches noch auf tresen liegt, u. beide rennen weg.verkäufer hinterher,kommt zu gerangel, geld fällt runter, 6jähriger hebt es wieder auf.wer ist eigentümer des geldes?meines erachtens ja der verkäufer, KV ja schon abgeschlossen. ABER der der 6jährige ist ja geschäftsunfähig->nichtig.kann der verkäufer da die herausgabe des geldes verlangen?und was ist mt dem 7jährigen,der hat das geld ja weggenommen.hab da so meine probleme mit geschäftsunfähigkeit/beschr. geschäftsfähigkeit.
P
wenn ein 6jähriger sich süßigkeiten kauft, zusammen mit seinem freund(7jahre)und und nach abschluß des kaufvertrages kommt es zu einem zwischenfall,der 7jährige schnappt sich darauf hin das geld, welches noch auf tresen liegt, u. beide rennen weg.verkäufer hinterher,kommt zu gerangel, geld fällt runter, 6jähriger hebt es wieder auf.wer ist eigentümer des geldes?meines erachtens ja der verkäufer, KV ja schon abgeschlossen. ABER der der 6jährige ist ja geschäftsunfähig->nichtig.kann der verkäufer da die herausgabe des geldes verlangen?und was ist mt dem 7jährigen,der hat das geld ja weggenommen.hab da so meine probleme mit geschäftsunfähigkeit/beschr. geschäftsfähigkeit.
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