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Schilder

Verfasst: Freitag 8. April 2005, 10:56
von nudel84
Kann ein Verkehrsschild an jemand bekannt gegeben werden, der Halter ist, aber nicht weiß, dass sein minderjähriges Kind den Wagen benutzt und dann über Nacht 18 wird und dann am nächsten Morgen an der Stelle, wo das Kind das Fahrzeug parkte, Schilder aufgestellt worden sind?

Ich würde sagen nein, denn bekanntgegeben wird ja nur an Verkehrsteilnehmer und der Halter ist ja nur Verkehrsteilnehmer, wenn er die tatsächliche GEwalt inne hat, was ja in vorliegender Konstellation nicht der Fall ist (sowas gab es doch mal mit dem Dieb, der mein Auto klaut und es dann wo hinstellt, dann war doch auch die tatsächlich Gewalt des Halters weg, deswegen keine Bekanntgabe ergo unmittelbare Ausführung bei Abschleppmaßnahme).

Verfasst: Montag 11. April 2005, 18:50
von pontifex
Schilder = Allgemeinverfügung iSd § 35 II VwVfG


Primär wird immer der Halter für Handlungen einstehen müssen (nach Außen) was dann im Innenverhältnis zum Fahrer geschieht, kann ja nicht Sache der Verwaltung sein.

Hoffe, ich erinnere mich richtig...
Ciao
PM