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Welches Strafmaß bei Falschaussagen möglich???

Verfasst: Freitag 8. April 2005, 19:45
von Gelöschter Nutzer
folgender fall:
S macht zivilrechtlich eine unterlassungsklage gegen M geltend. zum teil mit recht zum teil mit falschaussagen da der sachverhalt die der wahrheit entsprechen zu geringfügig gewesen währen.
M wehrt sich natürlich dagegen insbesondere wegen der falschen angaben von S.
der anwalt von M rät aber wiederum M das die falschaussagen anzumängeln sind aber es besser sei hier keinen großen wind zu machen und die unterlassung zu akzeptieren bevor schadensersatzansprüche gestellt werden.
wie eigentlich üblich bei dieser art von verfahren kommt es in einem zeitraum eines jahres zu regem schriftverkehr. S beschuldigt M. M wehrt sich. M beschuldigt S.
in dieser zeit wird dann M vorgeworfen falsche angaben gemacht zu haben.
es kommt nach nun fast 2 jahren zur strafverhandlung gegen M.
so nun hat von anfang an M die falschaussagen von S bemängelt. S hat natürlich in dem regen schriftverkehr immerwieder falschangaben gemacht und bei diversen zivilverhandlungen vor gericht auch.
M hat in seinem strafverfahren zur verteidigung sämtliche beweise für die falschaussagen von S belegt!
freispruch für M.
so nun meine frage: S hat somit eine falsche versicherung an eides statt gemacht und mehrfach falschaussagen vor gericht. damit auch im zivilprozess einen prozessbetrug.
welches strafmaß könnte hier S bekommen?
welche ansprüche könnte M geltend machen?

Verfasst: Samstag 16. April 2005, 17:57
von Gelöschter Nutzer
hat hier keiner ne ahnung von praktischen sachverhalten???

Verfasst: Samstag 16. April 2005, 19:02
von nirta.k
vielleicht sind sie einfach eine spur zu praktisch?