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Baubeseitigungsverfügung

Verfasst: Samstag 9. April 2005, 12:39
von Gelöschter Nutzer
ein kraftwerk wurde erbaut und es gab nur eine baugenehmigung, keine immissionsschutzrechtliche genehmigung nach 3 5 BimschG

der klager geht zunächst gegen die baugenehmigung vor
will aber auch das kraftwerk "verhindern" also eine baubeseitgungsverfügung erlangen

welche grundlage nehme ich dafür?

§ 22 BimSchG oder § 61 I 2 BauO NRW als generalklausel??????

ach, und welche behörde ist in nrw als immissionschutzbehörde zuständig???? wißt ihr das vielleicht??????

Verfasst: Montag 11. April 2005, 18:37
von pontifex
hallo,
wenn ich dich richtig verstanden habe, liegt eine Anlage iSd § 3 V BimschG vor, die auch normalerweise einer Genehmigung (§4I BimschG) bedurft hätte.

Wenn Du den §22 BimschG heranziehen willst, geht es ja um Anlagen, die von vorneherein gar keiner Genehmigung bedürfen, weil sie gar nicht die Voraussetzungen der Def. aus §3 V BimschG erfüllen. Ich würde daher nicht mit §22 BimschG arbeiten.

Hast Du mal an § 20 II BimschG gedacht?

Hoffe, konnte ein wenig helfen...

Ciao
PM