Fachanwalt sponsored by BA
Verfasst: Donnerstag 14. April 2005, 20:14
Hallo!
Habe gehört, dass die Bundesagentur für Arbeit einem den FA bezahlt, wenn man eine schriftliche Zusagen eines potentiellen Arbeitsgebers hätte, der in diesem Schreiben dann zusagt, einen einzustellen, wenn man den FA-Kurs gemacht habe.
Für den potentiellen AG sei diese Zusage aber nicht verbindlich und wenn er einen nicht einstellt nach Absolvierung des FA-Kurses gäbe es für ihn keine Sanktionen.
Hat jmd. schon mal was von dieser Praxis gehört? Ich weiss, ich könnte ja mal zum "AA" gehen..aber die haben immer so eine lange Leitung. Erhoffe mir hier schnellere Infos...-zumindest um diese Uhrzeit.
Danke!!!
Habe gehört, dass die Bundesagentur für Arbeit einem den FA bezahlt, wenn man eine schriftliche Zusagen eines potentiellen Arbeitsgebers hätte, der in diesem Schreiben dann zusagt, einen einzustellen, wenn man den FA-Kurs gemacht habe.
Für den potentiellen AG sei diese Zusage aber nicht verbindlich und wenn er einen nicht einstellt nach Absolvierung des FA-Kurses gäbe es für ihn keine Sanktionen.
Hat jmd. schon mal was von dieser Praxis gehört? Ich weiss, ich könnte ja mal zum "AA" gehen..aber die haben immer so eine lange Leitung. Erhoffe mir hier schnellere Infos...-zumindest um diese Uhrzeit.
Danke!!!