gem. der §§ 41a I S. 2 EStG und 18 I S. 1 UStG sind die USt-VA und LoSt-VA per Elster zu übermitteln. mit Erlass vom 07.04. des FM NRW ist es nunmehr wieder möglich die o.g. Meldungen in Papierform einzureichen wg. zweifel über die vereinbarkeit mit §155 I AO
Langsam wird es doch echt nur noch lächerlich
Irgendein anderes Rechtsgebiet soll sich nochmal über einen schlechten Gesetzgeber beschweren !
[Nebengebiete] ist es nicht mal wieder typisch ?!
Moderator: Verwaltung
- TaxMan
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[Nebengebiete] ist es nicht mal wieder typisch ?!
Zuletzt geändert von TaxMan am Donnerstag 16. März 2006, 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
Hab irgendwo gelesen, daß dieser Erlaß (oder ein ähnlicher) zustande kam, weil die notwendige Software nur für Windows-PC, nicht aber für ordentliche Rechner (=Apple) zur Verfügung stand / steht. Deswegen standen auf einmal die Apple-Nutzer auf den Barrikaden.
Ändert an der Dusseligkeit des Gesetzgebers aber auch nicht viel :-)
Ändert an der Dusseligkeit des Gesetzgebers aber auch nicht viel :-)
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so nach änderung des themas passt auch das hier her:
Urteil des BSG bzgl der RV-Pflicht von Ges-GF von "1-mann-GmbH":
Urteil (Verwaister Link http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2005-11&nr=9302&anz=21&pos=1&Frame=2 automatisch entfernt)
kann es doch eigentlich auch nicht sein, insbesondere wenn man mal die sich daraus ergebenden RV-Beitragsnachzahlungen betrachtet. Viele, besonders kleine GmbH, des mittelstandes könnten durch diese nachforderungen gezwungen sein, insolvenz anzumelden.
ich kann das urteil nachvollziehen und sehe es auch als korrekt an, jedoch sollte m.e. über eine nachbesserung seitens des gesetzgebers nachgedacht werden oder zumindest über einen nichtanwendungserlass oder schaffung einer übergangsregelung.
Urteil des BSG bzgl der RV-Pflicht von Ges-GF von "1-mann-GmbH":
Urteil (Verwaister Link http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2005-11&nr=9302&anz=21&pos=1&Frame=2 automatisch entfernt)
kann es doch eigentlich auch nicht sein, insbesondere wenn man mal die sich daraus ergebenden RV-Beitragsnachzahlungen betrachtet. Viele, besonders kleine GmbH, des mittelstandes könnten durch diese nachforderungen gezwungen sein, insolvenz anzumelden.
ich kann das urteil nachvollziehen und sehe es auch als korrekt an, jedoch sollte m.e. über eine nachbesserung seitens des gesetzgebers nachgedacht werden oder zumindest über einen nichtanwendungserlass oder schaffung einer übergangsregelung.
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
- bilguer
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wenn aufgrund überraschender änderung der rechtsprechung nachforderungen der staatlichen rentenversicherung ins haus stehen, die die gmbh in die insolvenz treiben, ist das dann nicht enteignung (oder enteignungsgleicher eingriff etc..)?TaxMan hat geschrieben:so nach änderung des themas passt auch das hier her:
Urteil des BSG bzgl der RV-Pflicht von Ges-GF von "1-mann-GmbH":
Urteil (Verwaister Link http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2005-11&nr=9302&anz=21&pos=1&Frame=2 automatisch entfernt)
kann es doch eigentlich auch nicht sein, insbesondere wenn man mal die sich daraus ergebenden RV-Beitragsnachzahlungen betrachtet. Viele, besonders kleine GmbH, des mittelstandes könnten durch diese nachforderungen gezwungen sein, insolvenz anzumelden.
schließlich geht dann ja ein eingerichteter gewerbebetrieb etc. flöten.
nur mal so als brainstorming :-)
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der wirkliche durchblick fehlt mir auch ... aber da ich in der praxis nunmal damit konfrontiert werden ... shit happens ... ansonsten teilte ich gerne deinen vorteilbilguer hat geschrieben:Da ich von diesem Themengebiet wirklich überhaupt keine Ahnung habe, hält sich meine Aufregung auch in Grenzen!
Manchmal kann Unwissenhet auch vorteilhaft sein!
Gruß
bilguer
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