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private Email?

Verfasst: Samstag 27. August 2005, 10:48
von Gelöschter Nutzer
Hallo,

A hat von B übers Internet 1000€ bekommen. A hat B gesagt das er das Geld wieder zahlen wird. A hat jetzt kein Geld und kann das Geld nicht zahlen. B hat als beweismittel eine private Email. Wo drin steht das A es zahlen wird. Meine Frage ist ....wird ne email als Beweismittel zugelassen.....und wie sieht es bei einem Chatlog aus? wird sowas auch zugeleassen.

danke für eure hilfe....

Verfasst: Samstag 27. August 2005, 13:58
von BuggerT
Wenn ich das jetzt so lese, geht es um einen Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag. Das ist Zivilrecht, kein Strafrecht :wink2:; zumindest solange man nicht einen Betrug etc annimmt.

So, jetzt muss ich mich ins Zivilprozessrecht wagen.... 8-[ . Meines Wissens müssen nur solche Tatsachen bewiesen werden, die wirksam bestritten werden. Als Beweismittel kommen in Betracht (Strengbeweis!): Augenschein, Zeugen, Sachverständigen, Urkunden, Parteivernehmung.

Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen; ZPO ist ganz sicher (noch) nicht mein Fachgebiet :wink2:.


grtz
BuggerT

Verfasst: Samstag 27. August 2005, 14:47
von Gelöschter Nutzer
Die ausgedruckte e-mail müsste eigentlich eine Privaturkunde in Form der Zeugnisurkunde sein. Damit wäre sie im Zivilprozess als Beweismittel zugelassen. Ganz sicher bin ich mir aber ehrlich gesagt grad' auch nicht. Einen Aufsatz hab ich dazu gefunden: Rossnagel/Pfitzmann, NJW 2003, S. 1209-1272.
Da der Titel heißt: "Zum Beweiswert von E-Mail" könnte man davon ausgehen, dass sie als Beweismittel ja zugelassen sein müssen.

Re: private Email?

Verfasst: Samstag 27. August 2005, 22:44
von Volki
Sercan hat geschrieben:A hat von B übers Internet 1000€ bekommen. A hat B gesagt das er das Geld wieder zahlen wird. A hat jetzt kein Geld und kann das Geld nicht zahlen. B hat als beweismittel eine private Email. Wo drin steht das A es zahlen wird. Meine Frage ist ....wird ne email als Beweismittel zugelassen.....und wie sieht es bei einem Chatlog aus? wird sowas auch zugeleassen.
Beweismittel der ZPO sind Zeuge, Sachverständiger, Augenschein, Urkunde und Parteivernehmung. Zeugen gibt es ja keine, Ausdrucke von Mail und "Chatlog", was auch immer das sein mag, sind keine Urkunden, können sicher aber als Augenscheinsobjekte eingebracht werden. Ein Sachverständigengutachten kann angeboten werden, dass Mail und "Chatlog" autentisch sind und tatsächlich zwischen A. und B. kommuniziert wurden. Augenschein wird bei Bestreiten niemanden überzeugen, SV wenig ergiebig sein. Bleibt die Parteivernehmung, also die des Gegners. Viel Spass.

Verfasst: Samstag 27. August 2005, 23:34
von Gelöschter Nutzer
Nehm' alles zurück. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...

Verfasst: Sonntag 28. August 2005, 11:01
von Richard
Verschoben vom Forum "Strafrecht" ins Forum "Zivilrecht".

Verfasst: Sonntag 28. August 2005, 23:55
von Gelöschter Nutzer
also leute ?

wie siehts aus ?

er hat nur n chatlog...mehr hat er nicht...nicht mal ne email als beweis...kann er mir einen inkasso schicken ? ...ich kann ja auch sagen das er bei mir schulden hatte ...hat ja keinen beweis? oder gilt so n chatlog ? man kann ja sowas leicht fälschen...

Verfasst: Montag 29. August 2005, 01:21
von BuggerT
Sercan hat geschrieben:also leute ?

wie siehts aus ?

er hat nur n chatlog...mehr hat er nicht...nicht mal ne email als beweis...kann er mir einen inkasso schicken ? ...ich kann ja auch sagen das er bei mir schulden hatte ...hat ja keinen beweis? oder gilt so n chatlog ? man kann ja sowas leicht fälschen...
Jetzt hast du dir ein klassisches Eigentor geschossen :wink2:. Lies mal, was etwas weiter oben in Rot steht; genauer noch HIER unter Nr. 2 :-$ .


grtz
BuggerT

Verfasst: Montag 29. August 2005, 12:04
von Alexander Otto
Genauso ist es. Deshalb wird der Thread gesperrt.

Ein Rechtsanwalt wird die aufgeworfenen Fragen sicherlich beantworten können.

Freundliche Grüße,

Alexander Otto
Jurawelt-Team