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Verfasst: Samstag 10. September 2005, 14:28
von Baron
@cliffhanger : nein, die RÜ lese ich nicht (habe wieder abbestellt).

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:19
von Gelöschter Nutzer
Na, die Hälfte habt Ihr ja. Obwohl ich damals die zweite Hälfte (Ö-Recht!) unangenehmer fand.

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:29
von Baron
@Glen :
Obwohl ich damals die zweite Hälfte (Ö-Recht!) unangenehmer fand.
juhuu.... dann kann ich mich ja noch mehr auf die zweite woche freuen :(

was meinst Du denn, was bei "Wettbewerbs- und Kartellrecht" dran kommt ? was gibt's denn da so aktuelles : unberechtigte Schutzrechtverwarnung, Klemmbausteine III, Bestellnummernübernahme... was gibt's noch ?

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:35
von Gelöschter Nutzer
Tur mir leid, ich bin nicht mehr fit genug. Schutzrechtsverwarnung eher am Rande. Was ist mit der Konzernsalve in dem Zusammenhang?
Wohl eher kein GWB nach der Novelle, oder?

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:36
von Gelöschter Nutzer
UWG war erst dran. Da dürfte die Wahrscheinlichkeit eher gering sein.

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:40
von Baron
Was ist mit der Konzernsalve in dem Zusammenhang?
hä ? :)


Wohl eher kein GWB nach der Novelle, oder?
wahrscheinlich nicht, da das neue gesetz ja noch nicht im schönfelder drin ist (außer die machen irgendwas aus dem GWB, was sich nicht geändert hat).


UWG war erst dran. Da dürfte die Wahrscheinlichkeit eher gering sein.
also ich tippe schon eher auf UWG, da es sich um ein komplett neues gesetz handelt, so dass man durchaus mehrere klausuren hintereinandern basteln kann.
wenn so eine klausur dran kommt, wie im märz, dann wäre das wunderbar, denn die fand ich nicht besonders schwer.

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:43
von Gelöschter Nutzer
Nein, das ist nicht richtig. Mal ein Wort dazu, wie in Bayern die Klausuren zusammengestellt werden (Woher ich das weiß? Ich bin ganz gut mit einem Bekannt, der das gemacht hat.) Jeder macht das immer nur 2 Jahre, dann wird ausgewechselt.
Die suchen jede Klausur. Es ist nicht so, daß die einen Riesenfundus haben, sondern die sind froh, wenn sie die Klausuren zusmammenbekommen. Darum sind solche Überlegungen, ach das hatten wir ja schon letztes Jahr, meist nicht angebracht- die sind froh, daß sie überhaupt eine Klausur haben! Gerade in den WFG-Klausuren wird genommen, was auf den Tisch kommt und nicht absoluter Schrott ist. Ich habe es selber ein paarmal mitbekommen, daß das Ministerium bei den Profs anruft, und dringend anfragt, ob nicht noch eine Klausur vorhanden ist. Die Klauren, die ich bisher eingereicht habe, sind jeweils sofort drangekommen - und ich bin nur ein kleiner Assistent!

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:49
von Baron
Die Klauren, die ich bisher eingereicht habe, sind jeweils sofort drangekommen
hast Du dieses jahr eine eingereicht ? :)

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:54
von Gelöschter Nutzer
Nein. Sonst würde ich hier aber sowas von die Klappe halten.
Ist schon eine Weile her. Außerdem sagt daß LJPA einem daß erst im Nachhinein. Damit wirklich niemand einen Hinweis erhält.

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:55
von Gelöschter Nutzer
@Glen

Wie meinst du das, die suchen nach Klausuren?

Bringen die etwa Klausuren dran, die von den Profs. mal gestellt worden sind, oder wie?

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 16:59
von Baron
Bringen die etwa Klausuren dran, die von den Profs. mal gestellt worden sind, oder wie?
nein. das ist andersrum... die eingereichten klausuren müssen noch jungfräulich sein... erst wenn sie vom ljpa freigegeben wurden, können sie von den professoren selber verwendet werden.

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 17:01
von Gelöschter Nutzer
Ja, der Baron hat recht. Suchen meine ich im Sinne von "Lieber Prof machen Sie doch mal eine Klausur oder weisen Sie einen Ihrer Assis dazu an eine Klausur zu machen."

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 17:04
von Gelöschter Nutzer
Ich hatte gedacht beim JPA sitzen einige Leute an einem Tisch und erstellen die Klausuren selbst.

Aber so kann man es auch machen. :)

Verfasst: Samstag 10. September 2005, 17:06
von Gelöschter Nutzer
Nein, da sobald man einreichungsberechtigt ist (Richter Prof, Assessoren, RA'e) kann an einreichen. Allerdings werden bestimmte Klausuren nicht akzeptiert. Gerüchtehalber (;-)) soll es sogar ein schwarze Liste von Personen geben, die auf keinen Fall genommen werden.

Verfasst: Montag 12. September 2005, 09:44
von Gelöschter Nutzer
5

:beer