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§ 326 V

Verfasst: Freitag 2. September 2005, 14:46
von Gelöschter Nutzer
Hallo,

steh grad auf dem Schlauch:

muss bei § 326 V gerade die synallagmatische Pflicht unmöglich werden oder reicht irgendeine Leistungspflicht.

Weder MünchKomm noch Palandt schreiben das explizit...

Verfasst: Freitag 2. September 2005, 14:55
von Gelöschter Nutzer
Jauernig § 326 Rn. 27: "...und bei Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen."