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Hilfe bei der Formulierung eines Antrags im Zivilverfahren

Verfasst: Freitag 2. September 2005, 15:09
von Gelöschter Nutzer
Ich bräuchte mal einen Tip von den Profis :)

Folgende Situation:
  • *Der Kläger verlangt Kaufpreiszahlung iHv 10.000 von dem Beklagten.
    *Der Beklagte wendet Gründe ein, dass die KP-Zahlung nur in geringerer Höhe begründet ist.
    *Hilfsweise wird aufgerechnet mit einer Gegenforderung iHv 100.000
Der Beklagte möchte jetzt gleichzeitig den "überschießenden" Restbetrag seiner Gegenforderung geltend machen.

Ich denke dies dürfte am zweckmäßigsten im Wege einer Widerklage erfolgen.

Aber wie wäre dann der Leistungsantrag dort zu formulieren?
In Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz gem. § 253 II ZPO müßte ich ja genau beziffern. Ich weiß allerdings zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, in welcher Höhe das Gericht über die Kaufpreisforderung des Klägers entscheidet und somit in welcher Höhe die Aufrechnung des Beklagten durchgreift.


Kann man hier ausnahmsweise im Leistungsantrag der Widerklage bezug auf den Ausgang der Klage nehmen?


Ein ratloser
Lipschitz

Verfasst: Freitag 2. September 2005, 21:40
von Gelöschter Nutzer
in dieser konstellation macht die hilfsaufrechnung doch eigentlich keinen sinn, wenn ohnehin primaer die gegenforderung geltend gemacht werden soll, also nicht nur als verteidigungsmittel hilfsweise.

wuerde klageabweisung beantragen und (hilfs)widerklagend die 100.000 geltend machen.

Verfasst: Montag 5. September 2005, 09:22
von Asche
Hm - wenn der Gegner zahlungsunfähig ist oder man das Risiko einer Vollstreckung scheut, lohnt sich die (Hilfs-)Aufrechnung schon, finde ich.

Sonst muss ja herüber wie hinüber vollstreckt werden...?

Verfasst: Dienstag 6. September 2005, 09:16
von Gelöschter Nutzer
Also gesondert vollstrecken zu müssen würde ich schon als großen Nachteil empfinden. Außerdem würde ich ja auch ohne die Aufrechnung einen Teil der Kostenlast tragen müssen, da die KP-Forderung ja (allerdings in geringerer Höhe als durch den Kläger geltend gemacht) begründet ist.


Bleibt das Problem, wie der Widerklage-Antrag zu formulieren wäre :-k